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304/2004
Stand: 08.12.2004
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FDP fordert Erlaubnis für höheres Fahrzeuggesamtgewicht beim Holztransport

Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/SAS) Für eine europaweit einheitliche Regelung beim Fahrzeuggesamtgewicht sowie ein höheres Gewicht der im Holztransportgewerbe eingesetzten Schlepper in Deutschland spricht sich die FDP-Fraktion in einem Antrag (15/4431) aus. Während in Deutschland das zulässige Gewicht für einen Lastzug im Holztransportgewerbe 40 Tonnen betrage, dürften in Schweden und in Finnland sechsachsige Schlepper bis zu 60 Tonnen Gewicht transportieren. Auch in Österreich läge das zulässige Gesamtgewicht beim Holztransport mit 44 Tonnen sowie in Frankreich mit 52 Tonnen über der hierzulande erlaubten Nutzlast. Da die Transportkosten etwa ein Drittel der Gesamtkosten bei der Bereitstellung von Holz ausmachten, stellten die hiesigen Regelungen nach Ansicht der FDP eine Wettbewerbsverzerrung dar. Die Liberalen möchten, dass im Beschaffungsumfeld der Betriebe künftig auch Fahrzeuge zugelassen werden, die ein höheres Fahrzeuggesamtgewicht aufweisen. Die Fraktion verlangt von der Bundesregierung darüber hinaus, den jährlich abgegebenen Waldzustandsbericht durch einen umfassenden Bericht über den Zustand der Waldböden in Deutschland zu ersetzen. Dieser sollte detaillierte Angaben zur Qualität des Grundwassers machen und über Veränderungen der Waldböden in Zusammenhang mit der vom Menschen verursachten Schadstoffbelastung informieren. Über den Zustand der Baumkronen möchten die Liberalen alle fünf Jahre unterrichtet werden. Zur Begründung heißt es, dem Waldzustandsbericht aus dem Jahr 2003 zufolge schlügen sich in dem Kronenzustand der Bäume vielfältige Umwelteinflüsse nieder. Sie ließen nicht eindeutig auf die Ursachen für den Waldzustand schließen. Die Liberalen nehmen in ihren Ausführungen Bezug auf die jüngste Waldschadensinventur der Bundesregierung. Presseberichten zufolge soll der Anteil der am meisten geschädigten Bäume in diesem Jahr 31 Prozent betragen gegenüber 23 Prozent im Jahr 2003.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_304/03
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