Ausfuhrliste geändert(wi) Internationale Beschlüsse zur Exportkontrolle in Deutschland umzusetzen, ist das Ziel einer Verordnung der Bundesregierung (14/188), durch die die Ausfuhrliste zur Außenwirtschaftsverordnung geändert worden ist. Dabei werden die in den "Wassenaar Arrangements" beschlossenen Listenpositionen der Militärgüterliste unter anderem bei Waffenzielgeräten klarer voneinander abgegrenzt und neu gefaßt. Bei den "Wassenaar Arrangements" handelt es sich um ein internationales Gremium für Ausfuhrkontrollfragen für konventionelle Rüstungsgüter sowie rüstungsrelevante Mehrzweckgüter. Darüber hinaus wird die Ausfuhrliste an Qualitätsnormen angepaßt, die in der EG-Verordnung zur Festsetzung der Vermarktungsnormen für Melonen und Wassermelonen festgelegt sind. In einer weiteren Verordnung der Bundesregierung (14/264) ist die Einfuhrliste, eine Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz, an das geänderte Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik zum 1. Januar 1999 und an die Einführung des Euro angepaßt worden. Darin wird ferner geregelt, daß bestimmte Einfuhrkontrollmeldungs- und Lizenzerfordernisse auf dem landwirtschaftlichen Sektor wegfallen, daß Ursprungsnachweise für bestimmte Textilwaren aus Nicht-EU-Staaten entfallen und daß ein Doppelkontrollverfahren ohne Höchstmengen gegenüber Laos eingeführt wird. |