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Mai 04/1999
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EINGLIEDERUNG SCHWERBEHINDETER

Bundesrat: Ausgleichsabgabe soll neu verteilt und verwaltet werden

(as) Einrichtungen und Maßnahmen zur Eingliederung Schwerbehinderter auf Landesebene oder auf regionaler Ebene sollen nicht mehr aus dem vom Bund verwalteten Fonds finanziert werden, sondern diese Mittel sollen direkt von den Ländern verwaltet werden. Das schlägt der Bundesrat in einem Gesetzentwurf zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes (14/629) vom 12. April vor.

Die Länderkammer erläutert, das Aufkommen an Ausgleichsabgabe werde bisher nach dem Schwerbehindertengesetz zu einem Prozentsatz von 45 Prozent an den Bundesausgleichsfonds abgeführt, der davon zu einem wesentlichen Anteil regionale Maßnahmen finanziere. Dies sei aber nicht sachgerecht. Mit dem Vorschlag zur Neuregelung verbindet der Bundesrat ferner die Forderung, den besonderen finanziellen Bedürfnissen der neuen Länder Rechnung zu tragen. Konkret schlägt er vor, daß die Hauptfürsorgestellen nur noch 25 Prozent des Aufkommens an Ausgleichsabgaben an den Ausgleichsfonds weiterleiten, der der Bundesanstalt für Arbeit davon 90 Prozent zur besonderen Förderung Schwerbehinderter zuweist. Von dem nach Abführung an den Ausgleichsfonds verbleibenden Aufkommen an Ausgleichsabgaben sollen die Hauptfürsorgestellen der ostdeutschen Länder und Berlins bis zum Jahr 2002 (bei Bedarf auch länger) vorab einen Anteil von 10 Prozent erhalten.

In der Begründung heißt es, der größte Teil der Mittel, die das Bundesarbeitsministerium aus dem Ausgleichsfonds für die Rehabilitation der Behinderten für Projekte bereitstellt, fließe bisher den Werkstätten und Wohnstätten für Behinderte in den Ländern zu. Mit dem Wegfall der Förderung dieser Einrichtungen aus dem Ausgleichsfonds verringere sich auch dessen Finanzbedarf. Hinzu komme, daß die jetzige Regelung gegen den föderativen Grundgedanken und das Subsidiaritätsprinzip verstoße.

In ihrer Stellungnahme bewertet die Regierung die Neuverteilung der Ausgleichsabgabe als nicht sinnvoll, weil es eine "isolierte und vorgezogene Maßnahme" sei. Die nötige Verbesserung bei der Eingliederung Behinderter in den Beruf machten neue Überlegungen im Hinblick auf das System von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgaben notwendig. Dabei würden selbstverständlich auch die Fragen nach Höhe und Verwendung der Ausgleichsabgabe geprüft. Bis dahin müsse es beim geltenden Recht bleiben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9904/9904044a
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