Gentechnikexporte besser absichern(ge) Beim Export von gentechnisch veränderten Organismen (Living Modified Organisms, LMO) soll die Sicherheit zum Schutz der biologischen Vielfalt und der menschlichen Gesundheit erhöht werden. Aus einer Unterrichtung der Regierung (14/3071) geht hervor, dass die "außerordentliche Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die Biologische Vielfalt" das Protokoll über Biologische Sicherheit angenommen hat. Laut Regierung hat das Protokoll zum Ziel, Verfahren der präventiven Kontrolle bei Exporten von LMO zu etablieren und Kennzeichnungs- und Informationsvorschriften durchzusetzen. Im Einzelnen sei vor dem erstmaligen Transport eines LMO von einem Land in ein anderes ein Genehmigungsverfahren durchzuführen. Außerdem solle es eine gesonderte Kennzeichnungspflicht geben. Weiter heißt es, das Protokoll solle in den nächsten Monaten von der Vertragskonferenz und den Vereinten Nationen gezeichnet werden. Die Regierung erklärt ihre Absicht, die zügige Umsetzung des Prozesses zu unterstützen. Der Bundestag hat die Unterrichtung der Bundesregierung am 6. April zusammen mit einem Entschließungsantrag von SPD und Bündnisgrünen (14/3098) an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. In dem Entschließungsantrag begrüßt es die Koalition, dass die Vertragsstaatenkonferenz das Protokoll verabschiedet hat. Gleichzeitig soll die Regierung aufgefordert werden, das Abkommen möglichst bald zu ratifizieren und auf eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung im Rahmen der noch zu formulierenden Ausführungsvorschriften hinzuwirken. |