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Oktober 09/2000
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Hintergründe eines Hungerstreiks

(nl) Über die Hintergründe des Konkurses eines ostdeutschen Wohnungsbauunternehmens, der zu einem Hungerstreik der Ehefrauen betroffener Handwerker vor dem Brandenburger Tor geführt hat, haben das Bundeswirtschafts- und das Bundesbauministerium den Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder am 27. September informiert.

Bei dem Unternehmen handele es sich um die Stabitherm Wohnbau-Sanierung GmbH aus Neustrelitz. Gegen sie sei 1997 das Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet worden. Nach Aussagen geschädigter Handwerker habe die Firma zur Sanierung von Wohnungen Handwerker aus der jeweiligen Region beauftragt. Schwierigkeiten seien bei den Schlussrechnungen der Handwerker aufgetreten. Die Stabitherm habe die Nichtzahlung mit Finanznöten begründet.

Zahlreiche Handwerker hätten erfolgreich dagegen geklagt, die rechtskräftigen Titel hätten jedoch nicht vollstreckt werden können. Seit Ende 1997 seien bei verschiedenen Staatsanwaltschaften Strafanzeigen von Gläubigern eingegangen. Seit 1998 ermittele das Landeskriminalamt Brandenburg. Die hungerstreikenden Ehefrauen forderten eine Besserstellung als Gesamtvollstreckungsgläubiger, so die Regierung.

Da das geänderte Insolvenzrecht auf Altverfahren nicht angewendet werde, könnten Gläubiger im Gesamtvollstreckungsverfahren durch das nach altem Recht zu berücksichtigende Vorrecht des Fiskus eine schlechtere Quote erhalten. Der Termin für die Schlussverteilung sei noch nicht absehbar. Mehrheitlich abgelehnt wurde ein Antrag der F.D.P., eine der Handwerkerfrauen in den Ausschuss einzuladen. Die Regierung wurde aufgefordert, über das Problem erneut im Ausschuss zu berichten.

 

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009038c
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