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02/2002
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Verunglimpfungen religiöser Überzeugungen nicht ahnden

(re) Der Rechtsausschuss sprach sich in seiner Sitzung vom 20. Februar dagegen aus, Beschimpfungen religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen unter Strafe zu stellen. Mit den Stimmen der Koalition und PDS bei Enthaltung der FDP hat er deshalb einen Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes der CDU/ CSU (14/4558) abgelehnt. Ziel des Vorhabens ist es, eine einschlägige Vorschrift des Strafgesetzbuches so zu verändern, dass eine Beschimpfung nicht erst dann strafbar ist, wenn damit der öffentliche Friede gestört werden kann. Zur Begründung führte die CDU/CSU bei den Ausschussberatungen an, sie halte die einschlägige Vorschrift im Strafgesetzbuch für nicht ausreichend, um religiöse Bekenntnisse in dem erforderlichen Umfang zu schützen. Die Bündnisgrünen pflichteten der Union in der Intention bei, die Kirchen eines säkularen Staates vor "jeglichen Schmähungen" zu schützen. Allerdings ist aus ihrer Sicht eine Auseinandersetzung über die Beleidigung einer religiösen Gemeinschaft nicht mit den Mitteln des Strafrechts, sondern durch einen gesellschaftlichen Dialog zu führen. Die SPD verwies auf eine Experten-Anhörung zu dem Thema bei der "keiner der geladenen Experten einen Sinn in einer entsprechenden Gesetzesänderung sah". Auch FDP und PDS sahen in einer Verschärfung des Strafrechts nicht das geeignete Mittel.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202028d
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