Betriebsprüfungen nicht vereinheitlichen
(fi) Der Bundestag hat am 1. März einen Antrag der PDS-Fraktion (14/1192) abgelehnt, durch den die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, eine bundeseinheitliche Regelung für den Rhythmus der Betriebsprüfung zu treffen. Diese sollte für alle Bundesländer verbindlich festlegen, wie oft und in welchem Umfang Betriebsprüfungen stattfinden und schnellere steuerliche Prüfungen der Betriebe ermöglichen. Das Plenum folgte einer Empfehlung des Finanzausschusses (14/7704).
Die PDS hatte weiterhin bundesweite Mindeststandards für die Ausstattung der Steuerfahndung gefordert und eine personelle Aufstockung der Finanzämter um 10.000 Betriebsprüfer und 1.000 Steuerfahnder verlangt. 50 Prozent der Mehreinnahmen auf Grund verstärkter Steuerprüfungen sollten den Ländern im ersten Jahr als Anschubfinanzierung belassen werden, um Auszubildende in den Finanzämtern übernehmen zu können.