Unabhängigkeit der Kommission zum Schutz der Ostsee sichern
(um) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (14/8217) vorgelegt, mit dem der Kommission zum Schutz der Meeresumwelt der Ostsee die "volle Unabhängigkeit" zugesichert werden soll.
Damit soll ein internationales Übereinkommen vom 2. Februar 1998 in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel der "Helsinki-Kommission" ist es, die Meeresverschmutzung des Ostseegebiets aus den dafür möglichen Verschmutzungsquellen zu verhindern. Um das zu gewährleisten, müssten Kommissionsmitglieder und Sachverständige im Auftrag der Kommission bestimmte Vorrechte und Immunitäten erhalten, um ihre Aufgaben in voller Unabhängigkeit wahrnehmen zu können.
Die Helsinki-Kommission agiere völkerrechtlich auf der Basis des Helsinki-Übereinkommens von 1992 zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets, das am 17. Januar 2000 in Kraft getreten ist, heißt es dazu.