Blickpunkt Bundestag
04/2002
Aktien- und Bilanzrecht reformieren
(re) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts (14/8769) vorgelegt, den der Bundestag am 19. April zur Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen hat. Die Regelung der internen Kontrolle der Unternehmensvorstände würde im Aktien- und GmbH-Gesetz sowie im Gesetz über die Kapitalanlagegesellschaften und im Handelsgesetzbuch (HGB) verbessert.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204042c