GESETZ VERABSCHIEDET
Bundesanstalt soll Zentrale für Absatzförderung werden
(vs) Der Bundestag hat am 25. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung angenommen, mit dem Rechtsakte der EU über gemeinschaftliche Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse (14/8526) umgesetzt werden sollen. Er folgte damit einer einstimmigen Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses vom 17. April (14/8811).
Dem Gesetz zufolge benennt die Bundesregierung die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als zuständige Stelle bei der Neuausrichtung der Informations- und Absatzfördermaßnahmen der EU für Agrarerzeugnisse. Sie soll dafür sorgen, dass die im EU-Recht geregelten Fördervoraussetzungen eingehalten werden. Mit diesem so genannten Agrarabsatzförderungsdurchführungsgesetz setzt die Regierung EU-Verordnungen über Informations- und Absatzfördermaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt um.