Blickpunkt Bundestag
07/2002
Unterausschuss
Zur Vorbereitung seiner Arbeiten kann jeder Ausschuss aus seiner Mitte Unterausschüsse mit bestimmten Aufträgen einsetzen. Sie werden entweder zur Beratung eines Gesetzentwurfs oder für bestimmte Teilgebiete der Kompetenz des Ausschusses während der gesamten Wahlperiode eingesetzt. Zur letzten Gruppe gehören der Rechnungsprüfungsausschuss als Unterausschuss des Haushaltsausschusses und die Kinderkommission als Teil des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0207/0207023b