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Februar 1/2003
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Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung

Ständige Baustelle

Der frühere Ausschuss für Gesundheit ist – wie das vormalige Gesundheitsministerium – um den Bereich der Sozialen Sicherung ergänzt worden. Und wie das Ministerium sich strukturiert, so organisiert sich auch im Wesentlichen der Ausschuss in seinen Beratungen.

Die Ausschussarbeit konzentriert sich auf acht größere Zuständigkeitsfelder.

Im Bereich der Arzneimittel geht es insbesondere um die Medikamentenversorgung, um die Arzneimittelsicherheit, das Arzneimittel- und Apothekenrecht, aber auch um die Pharmaberufe.

Zum Bereich der Pflegeversicherung gehören die Fragen des betroffenen und berechtigten Personenkreises, des Leistungsrechts und der Beiträge sowie der Sozialen Sicherung der Pflegepersonen, die medizinischen und pflegerischen Fragen in der Versicherung, das Pflegevertragsrecht und die Problematik der Qualitätssicherung.

Im Komplex der Gesundheitsversorgung kümmert sich der Ausschuss vor allem um medizinische Fragen der Gesetzlichen Krankenversicherung, um Grundsatzfragen der Krankenhausversorgung und Krankenhausfinanzierung, um Fragen von Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement sowie um eine in Zukunft noch wesentlich verstärkte Beratung und Information für Versicherte und Leistungserbringer.

Ausschusslogo

Zum weiten Feld der Krankenversicherung gehören vor allem das Leistungs- und Beitragsrecht, das Vertragsarzt- und Verbänderecht sowie die Aufsicht, wirtschaftliche Fragen der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung, die Versorgung mit Arzneimitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln. Hier ist zudem der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen angesiedelt.

Im Sektor allgemeine Gesundheitsvorsorge gibt es viele einzelne Themen: die allgemeinen ärztlichen Belange, Patientenrechte, ethische Fragen, die Fortpflanzungsmedizin und die Anwendung von Gentechnik und Biomedizin bei Menschen, neurologische und psychiatrische Erkrankungen, die Prävention übertragbarer Krankheiten, die gesundheitliche Aufklärung, die Förderung von Selbsthilfe und Partizipation (Beteiligung) im Gesundheits- und Behindertenbereich, die Naturheilkunde, der gesundheitliche Verbraucherschutz, der umweltbezogene Gesundheitsschutz und nicht zuletzt die Gesundheitsberufe und die Ausbildung dazu.

Immer wichtiger wird auch das Feld der Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte einschließlich der Bereiche der Unfallversicherung, der zusätzlichen Altersvorsorge, der Kriegsopferversorgung und des sonstigen sozialen Entschädigungsrechtes.

Die Behindertenpolitik ist ein weiterer Bestandteil der Ausschuss-Agenda. Nicht zuletzt ist die Sozialhilfe vor allem zusammen mit den Hartz-Konzepten zur besseren Job-Vermittlung und zur Belebung des Arbeitsmarktes ein sehr aktuelles Thema, in das der Ausschuss beratend und mitberatend eingebunden ist.

In der zu Ende gegangenen Wahlperiode hat der Gesundheitsausschuss insbesondere die „GKV-Gesundheitsreform 2000“ (GKV = Gesetzliche Krankenversicherung) verabschiedet, außerdem Gesetze zur Stärkung der Solidarität in der Gesetzlichen Krankenversicherung, zur Neuregelung der Krankenkassenwahlrechte, zur Ablösung des Arznei- und Heilmittelbudgets, zur Qualitätssicherung und Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege sowie zur Änderung der Krankenhausfinanzierung. Die Richtung lautet: neue diagnoseorientierte Fallpauschalen an Stelle der Tagespauschalen. Für diese Wahlperiode zeichnet sich unter anderem eine grundlegende Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung ab. Außerdem wird sich der Ausschuss mit Anpassungen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung und mit der zusätzlichen privaten Altersvorsorge beschäftigen. Größtes öffentliches Interesse ist zudem von der Phase zu erwarten, die der Vorstellung der Vorschläge der Regierungkommission zur Reform des Sozialsystems (Rürup-Kommission) folgt.


Klaus Kirschner
„Die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems ist die ständige Baustelle der Parlamentsarbeit. Gerade die Gesetzliche Krankenversicherung wird einen starken Schwerpunkt unserer Arbeit bilden. Nach dem Vorschaltgesetz müssen wir die Strukturreform angehen. Wenn im nächsten Herbst die Vorschläge der Rürup- Kommission vorliegen, werden die Fraktionen daraus Initiativen entwickeln.“
(Klaus Kirschner, SPD, Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung. 40 Mitglieder, SPD: 17, CDU/ CSU: 16, B ’90/Grüne: 4, FDP: 3)
Klaus Kirschner.

Klaus.Kirschner@bundestag.de

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0301/0301022a
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