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wol
Gesetze zu Staatsangehörigkeit und
Bevölkerungsschutz beschlossen
Einigkeit im Ausschuss
Inneres. Einstimmig gebilligt hat der Innenausschuss am 28.
Januar die Gesetzentwürfe der Regierung zum Europäischen
Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit (15/2145)
und zur Errichtung eines Bundesamtes für Bevölkerungs-
und Katastrophenschutz (15/2286). Die umfassende
völkervertragsrechtliche Regelung zur Staatsangehörigkeit
in den EU-Mitgliedstaaten löst auch Probleme der
Mehrstaatigkeit sowie der Wehrpflicht von "Mehrstaatern". Mit dem
Beitritt bekenne sich Deutschland zu den europäischen
Standards und zur EU-weiten Angleichung grundlegender
staatsangehörigkeitsrechtlicher Prinzipien, heißt es.
Mit der organisatorischen Zusammenfassung eines nationalen
Sicherheitssystems für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe werden Aufgaben und Zuständigkeiten des
Bundes nach dem Zivilschutzgesetz sowie die Planung und
Vorbereitung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei
Gefahren und bei der Vorsorge zum Schutz der Bevölkerung neu
geregelt. Damit ist neue Bundesamtes die strukturelle Konsequenz
der gemeinsamen "Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in
Deutschland". Dies erfordere ein verändertes strategisches
Denken und eine verstärkte Zusammenarbeit von Bund und
Ländern.
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