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bob
Haftungsrecht im Luftverkehr ergänzt
Regierungsvorlage
Recht. Die Vorschriften über die Haftung aus dem
Beförderungsvertrag und die Versicherungspflicht für
Passagierschäden im Luftverkehrsgesetz sollen neu gefasst und
inhaltlich an das künftige internationale und auf
europäischer Ebene geltende Recht angepasst werden. Die
Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf (15/2359) vorgelegt.
Dieser ergänzt den separaten Gesetzentwurf zur
Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die
Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer
Übereinkommen) (15/2285).
Mit dem vorliegenden Durchführungsgesetz zum Montrealer
Übereinkommen sollen Bestimmungen geschaffen werden, soweit
sie das Recht der EG nicht enthält. Zum anderen solle die
nationale luftverkehrsrechtliche Haftung für
Passagierschäden, soweit Luftbeförderungen ihr im
Hinblick auf die internationalen und europäischen Regelungen
noch unterliegen, den durch das Übereinkommen gesetzten neuen
Standards angeglichen werden.
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