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bob
Bewerber nicht von den Wahlen
ausschließen
Iran
Auswärtiges. "Nur mit einem Parlament, das den positiven
Willen der Bevölkerung unverfälscht repräsentiert,
kann der Iran die schwierigen Herausforderungen meistern, die vor
ihm liegen." Dies stellte der Auswärtige Ausschuss am 28.
Januar einstimmig fest. Neben dem allgemeinen und gleichen aktiven
Wahlrecht sei dafür ein passives Wahlrecht erforderlich, das
die ungehinderte Möglichkeit gewährleiste, sich um einen
Parlamentssitz bewerben zu können.
Die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen
und FDP stellten des Weiteren fest, "mit großer Sorge"
verfolgten sie, dass über 3000 Bewerberinnen und Bewerber,
darunter sogar rund 90 Prozent, die dem gegenwärtigen
Parlament angehörten, zu einer Kandidatur bei der
Parlamentswahl nicht zugelassen würden. Der Ausschuss erwarte
von den iranischen Autoritäten, dass sie diese Entscheidungen
korrigierten und alle Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl
zuließen.
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