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Konsensbereitschaft signalisiert
Telekommunikationsgesetz
Wirtschaft und Arbeit. Signale für eine konsensorientierte
Beratung des Regierungsentwurfs für ein
Telekommunikationsgesetz (15/2316, 15/2345) und eines Antrags der
CDU/CSU zu diesem Thema (15/2329) hat es am 28. Januar im
Wirtschaftsausschuss gegeben. Mit dem neuen Gesetz soll laut SPD
ein Schub für die Branche ausgelöst werden.
Seit der Verabschiedung des ersten Telekommunikationsgesetzes
vor acht Jahren habe es auf diesem Sektor dramatische
technologische Fortschritte gegeben. SPD und Union erklärten,
ein Vermittlungsverfahren vermeiden zu wollen. Zugleich
begrüßte es die Union, dass die Regierung einige Punkte
aus der Stellungnahme des Bundesrates aufgegriffen hat. Man sei
dafür, den Ermessensspielraum der Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post auszuweiten, allerdings
müsse das Regulierungsverfahren dann transparenter werden. Die
Bündnisgrünen stellten fest, dass es keine einheitliche
Front zwischen der CDU/CSU und den unionsregierten Ländern
gebe. Die Fraktion schlug ein einheitliches Dachgesetz für
eine gemeinsame Regulierungsbehörde sowohl für
Telekommunikation und Post als auch für den Energiesektor vor.
Die FDP trat dafür ein, das Gesetz im Bundestag möglichst
einvernehmlich zu beschließen, weil es bei den Ländern
eine Ablehnungsfront gebe.
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