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"Arzt im Praktikum" hat bald ausgedient
Gesetzentwurf der Regierung
Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Phase des "Arztes im
Praktikum" (AiP) für angehende Mediziner soll ab dem 1.
Oktober dieses Jahres wegfallen. Dies sieht ein Gesetzentwurf
(15/2350) zur Änderung der Bundesärzteordnung vor, den
die Bundesregierung vorgelegt hat. Die Änderungen sollen
für diejenigen gelten, die nach dem Zeitpunkt des
Inkrafttretens der Neuregelung ihr Studium abgeschlossen haben. Mit
dem Entwurf, mit dem eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt
werden soll, will die Regierung außerdem das
Prüfungswesen erleichtern, indem ein weiterer zweimonatiger
Zeitraum für die Prüfungsvorbereitung geschaffen wird.
Die Exekutive erläutert, die AiP-Phase sei eingeführt
worden, um die allseits bemängelte praktische Qualifikation
junger Ärzte zu verbessern. Dies schien zum Zeitpunkt der
Einführung Mitte der 80er-Jahre aufgrund hoher Studienzahlen
während des Studiums allein nicht möglich zu sein. Da
eine vertragsärztliche Tätigkeit heute einen
Weiterbildungsabschluss erfordert und mit der neuen
Approbationsverordnung für Ärzte jetzt eine verbesserte
Ausbildung bereits im Studium möglich geworden ist, könne
auf die nachgelagerte praktische Ausbildung verzichtet werden.
Mehr Praxisbezug im Studium
Außerdem hätten sich die Hochschulen bereits die Ziele
der Ausbildung weitgehend zu eigen gemacht und mehr Praxisbezug im
Studium integriert. Die Begünstigung der Studienabsolventen
nach dem 1. Oktober 2004 werde durch ein im
GKV-Modernisierungsgesetz vom Oktober letzten Jahres vorgesehenes
finanzielles Maßnahmenbündel auch für die
Übergangsfälle so abgesichert, dass den Absolventen der
AiP-Phase keine finanziellen Nachteile entstehen.
Die Länderkammer schreibt in ihrer Stellungnahme, es
müsse sichergestellt werden, dass die durch die Hochschulen
für die praktische Ausbildung ausgewählten
Krankenhäuser die erforderlichen Mindestanforderungen für
die Erreichung des Ausbildungsziels erfüllen. Es sei
ausreichend, wenn in der Rechtsverordnung die Mindestanforderungen
geregelt werden, denen außeruniversitäre
Krankenhäuser mit Blick auf das Ausbildungsziel Rechnung
tragen müssen. Die Regierung lehnt diesen
Änderungsvorschlag in ihrer Gegenäußerung ab. Es
erscheine mit Rücksicht darauf, dass die Approbationsordnung
für Ärzte nur Mindestvorgaben enthalten könne,
sachlich nicht vertretbar, auf die Mitwirkung der Länder bei
der Qualitätssicherung zu verzichten.
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