vom
Übergangsfrist bis Ende 2004
verlängert
Alt-Sportanlagen
Finanzen. Der Bundestag hat sich am 29. Januar mit der Mehrheit
der Koalitionsfraktionen dafür ausgesprochen, die
Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von
älteren Sportanlagen um ein Jahr zu verlängern. Einen
entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates (15/2132) nahm er auf
Empfehlung des Finanzausschusses vom Vortag (15/2414) in
geänderter Fassung an.
Der Bundesfinanzhof hatte im Jahr 2001 entschieden, dass die
Vermietung von Sportanlagen eine einheitliche
umsatzsteuerpflichtige Leistung darstellt. Für die Betreiber
von alten Sportanlagen können sich aus der aufgrund des
Urteils erforderlichen Umsatzbesteuerung Nachteile ergeben,
heißt es im Änderungsantrag von SPD und
Bündnisgrünen. Das Gesetz zur Sicherstellung einer
Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von
Alt-Sportanlagen aus dem Jahre 2002 enthielt eine
Übergangsregelung für die Betreiber dieser Anlagen.
Danach bestand bis Ende 2003 die Möglichkeit, die
Umsätze aus der Nutzungsüberlassung solcher Anlagen
weiterhin in eine steuerfreie Grundstücksvermietung und in
eine steuerpflichtige Überlassung von Betriebsvorrichtungen
aufzuteilen. Der Bundesrat hatte in seinem Gesetzentwurf beantragt,
diese Übergangsfrist um zwei weitere Jahre bis Ende 2005 zu
verlängern. Die Bundesregierung hatte dies in ihrer
Stellungnahme jedoch abgelehnt. Die nun empfohlene
Verlängerung um nur ein Jahr bis Ende 2004 stellt somit einen
Kompromiss dar. Die Opposition hatte sich der Bundesratsforderung
angeschlossen. Die Steuermindereinnahmen aufgrund der
Verlängerung werden auf 90 Millionen Euro beziffert.
Zurück zur
Übersicht
|