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Regierung noch nicht restlos zufrieden
Girokonto für jedermann
Finanzen. Die Bundesregierung sieht noch
Handlungsbedarf bei der Durchsetzung des "Girokontos für
jedermann". Die Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft, jedermann
die Einrichtung eines Girokontos zu ermöglichen, sei zwar
zunehmend umgesetzt worden. Die Banken seien aber auch in Zukunft
zu einer konsequenten und flächendeckenden Anwendung der
Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses der deutschen Banken
(ZKA) angehalten, da die Bedeutung des bargeldlosen
Zahlungsverkehrs weiter zunehmen werde, heißt es in einem
Bericht der Regierung (15/2500).
Die praktische Erfahrung zeigt den Angaben
zufolge, dass es bei den Kreditinstituten noch Reserven gibt, um
die außergerichtliche Schlichtung von Streitfällen zu
verbessern. Um die Schuldner- und Verbraucherberatungen zu
entlasten, sollte nach Meinung der Regierung eine Schlichtung bei
den Bankenverbänden zum Regelfall werden. Die
Schlichtungsverfahren der Banken müssten noch stärker
akzeptiert und bekannt gemacht werden.
Die Regierung empfiehlt, dass der ZKA auch
künftig an der Selbstverpflichtung festhält und für
eine flächendeckende Anwendung bei allen angeschlossenen
Banken sorgt. Bei der Kündigung von Girokonten und bei
Ablehnung eines beantragten Girokontos müssten die Gründe
schriftlich mitgeteilt und auf die Möglichkeit einer
kostenlosen Inanspruchnahme der Schlichtungsstellen hingewiesen
werden. Ferner müsse gewährleistet werden, dass bei den
Schlichtungsstellen alle Kundenbeschwerden über die Ablehnung
oder Kündigung von Girokonten entgegengenommen und von
unabhängigen Personen geprüft werden.
Nach einer ZKA-Empfehlung sollen alle
Kreditinstitute, die Girokonten führen, den Bürgern in
einem jeweiligen Geschäftsgebiet auf Wunsch ein Girokonto
bereithalten. Überziehungen brauche das Institut aber nicht
zuzulassen. Die Bereitschaft zur Kontoführung sei
grundsätzlich gegeben, unabhängig von Art und Höhe
der Einkünfte. Eintragungen bei der Schufa seien allein kein
Grund, die Führung eines Girokontos zu verweigern. Allerdings
sei das Institut nicht verpflichtet, ein Girokonto zu führen,
wenn dies unzumutbar sei. In diesem Falle dürfe die Bank auch
ein Konto kündigen. Unzumutbar sei die Eröffnung oder
Fortsetzung einer Kontoverbindung, wenn der Kunde Leistungen des
Kreditinstitutes missbraucht, Falschangaben macht, Mitarbeiter oder
Kunden grob belästigt oder gefährdet, wenn das Konto ein
Jahr lang umsatzlos geführt wird oder durch vollstreckende
Gläubiger blockiert ist, wenn das Institut die
Kontoführungsgebühren nicht erhält oder der Kunde
Vereinbarungen nicht beachtet.
Umfrageaktion der
Schuldnerberatung
Wie aus dem Bericht hervorgeht, hat eine
Umfrageaktion der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
Hessen von Oktober 2002 bis Juli 2003 2.033 Fälle ergeben, in
denen Girokonten verweigert oder gekündigt wurden. Von 1.325
Kontenverweigerungen seien 75 Prozent mit negativen Schufa-Abfragen
begründet worden. Die 708 Kontokündigungen hätten in
57 Prozent der Fälle im Zusammenhang mit einer
Kontopfändung gestanden. Die von den Bankenverbänden
eingerichteten Schlichtungsstellen würden aus Sicht der
Schuldnerberatung in Problemfällen keine ausreichende
Unterstützung bieten. Eine bundesgesetzliche Regelung
würde laut Regierung die Entscheidung von Streitfällen
auf die Gerichte verlagern. Dies würde den Bestrebungen nach
Deregulierung und Entlastung von Behörden und Gericht
zuwiderlaufen, heißt es in dem Bericht. Stattdessen sollte
verstärkt die Möglichkeit der außergerichtlichen
Streitschlichtung gefördert werden.
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