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Naturnahe Waldbewirtschaftung und biologische
Vielfalt stärken
Regierung will Bundeswaldgesetz
novellieren
Verbraucherschutz. Die Bundesregierung will noch im Laufe dieser
Legislaturperiode das Bundeswaldgesetz grundsätzlich
novellieren. Darauf weist sie in ihrer Antwort (15/2398) auf eine
Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/1640) zur Zukunft der
Forstwirtschaft hin.
Die Gefährdungen und Belastungen des Waldes sowie die
gesellschaftlichen Anforderungen an den Wald haben sich nach
Einschätzung der Regierung seit Inkrafttreten des
Bundeswaldgesetzes im Jahr 1975 deutlich verändert. Hierzu
zählten Stoffeinträge und Freizeitaktivitäten der
Bevölkerung ebenso wie die sich abzeichnenden Tendenzen zu
einer Klimaänderung mit den daraus resultierenden
Folgeschäden wie Trockenheit und Sturmwurf.
Nationale Nachhaltigkeitsstrategie
Die Regierung hält es daher für erforderlich, der
wesentlichen Rolle des Waldes für den Naturhaushalt, das
Klima, die Rohstoffversorgung und die Bedürfnisse der
Bevölkerung im Rahmen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
Rechnung zu tragen, indem die gesetzlichen Grundlagen
weiterentwickelt werden.
Derzeit werde im Bundesverbraucherschutzministerium ein
entsprechendes Eckpunktepapier erarbeitet, in das auch die
Handlungsempfehlungen des Nationalen Waldprogrammes einfließen
sollen und das in "absehbarer Zeit" mit den interessierten Kreisen
erörtert werden solle. Zu berücksichtigen sei jedoch
auch, dass die in der Föderalismuskommission diskutierte
Neuordnung der Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern auch
Auswirkungen auf das Novellierungsverfahren zum Bundeswaldgesetz
haben könne.
Um die multifunktionale Bedeutung der Wälder zu erhalten,
heißt es in der Antwort weiter, ziele die Waldpolitik der
Regierung darauf ab, die naturnahe Waldbewirtschaftung und die
biologische Vielfalt der Wälder weiter zu stärken, Holz
als den wichtigsten nachwachsenden Rohstoff zu fördern, die
Forstbetriebe zu stärken, international einen Beitrag zur
Bekämpfung der globalen Waldzerstörung zu leisten und die
Gesellschaft in Fragen der Walderhaltung und Waldbewirtschaftung
künftig intensiver zu informieren und einzubinden.
Darüber hinaus hält die Regierung es nicht für
zielführend, die vorhandenen, unterschiedlichen
Schutzgebietskategorien auf einige wenige zu reduzieren, da diese
auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen mit unterschiedlichen
Schutzzwecken sowie historisch und regional entstandenen
Differenzierungen basierten. Dies ermögliche eine
Differenzierung entsprechend den unterschiedlichen
Schutzgegenständen, Schutzzielen und den damit verbundenen
notwendigen Nutzungsbeschränkungen. Die regionale und lokale
Akzeptanz einzelner Schutzgebiete sei meist langfristig gewachsen
und eng mit der Namensgebung entsprechend der jeweiligen
Schutzgebietskategorie verbunden. Um die Übersichtlichkeit und
Vergleichbarkeit auch auf internationaler Ebene zu verbessern,
könnten die derzeit existierenden weltweiten Klassifizierungen
der "International Union for Conservation of Nature and National
Ressources" und der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in
Europa verwendet werden, schreibt die Regierung weiter.
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