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EU-Verordnungen umsetzen
Gentechnik
Verbraucherschutz. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf
(15/2520) zur Durchführung von Verordnungen der
Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik und
zur Änderung der Verordnung über neuartige Lebensmittel-
und Lebensmittelzutaten vorgelegt. Text und Begründung sind
dabei identisch mit einem von den Koalitionsfraktionen
eingebrachten Gesetzentwurf (15/2397). Die EU-Verordnungen
verpflichten die Mitgliedstaaten dazu, die zuständigen
Behörden zu bestimmen und Sanktionen für
Verstöße gegen die Verordnungen festzulegen. Die
Verordnungen müssen 2004 in nationales Recht umgesetzt werden.
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für das
Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Lebens-
und Futtermittel sowie für den Informationsaustausch bei
grenzüberschreitenden Verbringungen innerstaatlich
zuständig sein. Bei Zulassungsverfahren für gentechnisch
veränderte Lebens- und Futtermittel ist laut Gesetzentwurf
zudem die Beteiligung des Robert-Koch-Instituts, des
Bundesinstituts für Risikobewertung, des Bundesamtes für
Naturschutz, der Biologischen Bundesanstalt für Land- und
Forstwirtschaft und der Bundesforschungsanstalt für
Viruskrankheiten der Tiere vorgesehen. Darüber hinaus sollen
mit dem Gesetz einige inzwischen hinfällig gewordene
Bestimmungen der Neuartige Lebensmittel- und
Lebensmittelzutaten-Verordnung aufgehoben werden.
Der Bundesrat formuliert in seiner Stellungnahme mehrere
Einwände gegen den vorgelegten Entwurf. Er stellt dabei unter
anderem fest, dass das geplante Gesetz den Ländern
umfangreiche Vollzugs- und Überwachungsaufgaben zuweise. Die
Länderkammer bittet die Regierung darum, auch was das
künftige Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts betrifft,
dafür Sorge zu tragen, dass ein geordneter Vollzug mit
"vertretbarem Aufwand" möglich ist.
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