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Neue Daten zum Existenzminimum
Bericht der Regierung
Finanzen. Die Bundesregierung gibt das steuerfrei zu stellende
gesetzliche Existenzminimum im Jahr 2005 für Alleinstehende
mit insgesamt 7.356 Euro jährlich an. Dies geht aus einem
Bericht der Regierung über die Höhe des Existenzminimums
von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2005 (15/2462)
hervor. Nach einem Beschluss des Bundestages muss die Regierung
alle zwei Jahre einen solchen Bericht vorlegen.
Sie weist darauf hin, dass die genannten Beträge
statistisch belegte Mindestbeträge darstellen. Höhere
steuerliche Freibeträge seien auf Grund politischer
Entscheidungen möglich. Für Ehepaare wird das
Existenzminimum auf 12.240 Euro und für Kinder auf 3.648 Euro
beziffert. Der steuerliche Freibetrag beläuft sich den Angaben
zufolge für Alleinstehende 2005 auf 7.664 Euro, für
Ehepaare auf 15.329 Euro und für Kinder auf 3.648 Euro.
Für Kinder gebe es ergänzend einen Freibetrag für
den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe
von 2.160 Euro, so dass sich die Freibeträge auf 5.808 Euro
summieren.
Bei Alleinstehenden wird der Regelsatz für das
Exis-tenzminimum mit 4.164 Euro, bei Ehepaaren mit 7.488 Euro und
bei Kindern mit 2.688 Euro angegeben. Hinzu kämen für
Kosten der Unterkunft 2.592 Euro bei Alleinstehenden, 3.984 Euro
bei Ehepaaren und 804 Euro bei Kindern. Für Heizkosten
würden bei Alleinstehenden 600 Euro, bei Ehepaaren 768 Euro
und bei Kindern 156 Euro berücksichtigt.
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