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Bundestag soll Änderungen zustimmen
Pflanzenschutzübereinkommen
Verbraucherschutz. Der Bundestag soll die im November 1997 im
Rahmen einer Konferenz der Ernährungs- und
Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO)
angenommene Fassung des Internationalen
Pflanzenschutzübereinkommens (IPPC) ratifizieren. Einen
entsprechenden Gesetzentwurf (15/2544) hat die Bundesregierung
vorgelegt. Ziel des IPPC sei es, international ein wirkungsvolles
Vorgehen gegen die Ein- und Verschleppung gefährlicher
Schad-organismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse
sicherzustellen, geeignete Bekämpfungsmethoden zu fördern
und die Zusammenarbeit der Vertragsstaaten auf diesem Gebiet zu
regeln. Die im November 1979 verabschiedete Ursprungsfassung des
IPPC habe sich "grundsätzlich" bewährt. Mit der nun
vorgelegten Revision solle aktuellen internationalen Gegebenheiten
und Entwicklungen im Pflanzenschutzrecht Rechnung getragen und eine
Kommission für pflanzengesundheitliche Maßnahmen
geschaffen werden, die das Verfahren der Erarbeitung und Annahme
internationaler pflanzengesundheitlicher Standards effektiver
gestaltet und den Informationsaustausch zwischen den
Vertragsparteien intensiviert. Das IPPC lege internationale
Standards fest, nach denen auf einer wissenschaftlich fundierten
Basis die notwendigen pflanzengesundheitlichen Maßnahmen
vorgenommen werden könnten, ohne dass diese ein
unzulässiges Handelshemmnis darstellten. Mit dem Gesetzentwurf
will die Regierung zudem das Pflanzenschutzgesetz an die
abweichende Definition der Begriffe "Pflanzen" und
"Pflanzenerzeugnisse" im IPPC anpassen.
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