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Lenk- und Ruhezeiten besser überwachen
Digitales Kontrollgerät
Verkehr und Bauwesen. Die Bundesregierung strebt
die Einführung eines digitalen Kontrollgerätes zur
besseren Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im
Straßenverkehr an. Es soll mehr Effizienz bei den Kontrollen,
der Abbau von Missbräuchen des gegenwärtigen Systems
sowie eine Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr
erreicht werden. Dazu hat die Regierung einen Gesetzentwurf
(15/2538) vorgelegt. Dieser sei Voraussetzung für die
erforderlichen Einzelregelungen zur Einführung des Systems.
Sie würden nach noch ausstehender Klärung auf EU-Ebene im
Einvernehmen mit den Ländern festgelegt.
Die dem Bund entstehenden Kosten im Höhe
von rund 10 Millionen Euro für die Einrichtung und den Betrieb
der Nationalen Zertifizierungsstelle, der Führung des
Zentralen Kontrollgerätkartenregisters sowie Personalisierung
und Ausgabe der Kontrollgerätekarten würden durch
kostendeckende Gebühren ausgeglichen. Kalkuliert wird mit 20
Euro für die Zuteilung einer Kontrollgerätkarte und mit 2
Euro für die Ausgabe von Zertifikaten für ein
EU-Kontrollgerät im Rahmen der
Kontrollgerätkarte.
Speditionen und sonstige Unternehmen, welche
unter die Sozialvorschriften fallende Fahrzeuge einsetzten sowie
Werkstätten seien verpflichtet, Unternehmens- und
Werkstattkarten zu kaufen. Eine eventuelle Anschaffung von Hard-
und Software zur Speicherung der Daten von Fahrerkarte und aus dem
Massenspeicher der Kontrollgeräte von Speditionen oder
sonstigen Unternehmen kämen hinzu. Fahrer seien verpflichtet,
Fahrerkarten zu erwerben.
Der Bundesrat erklärt, er
begrüße grundsätzlich den Gesetzentwurf als einen
geeigneten Beitrag zur raschen und effizienten Verbesserung der
Verkehrssicherheit. Die Bundesregierung werde aber gebeten, sich
bei der Europäischen Kommission für eine Änderung
des Starttermins für das digitale Kontrollgerät
einzusetzen.
So würden Rechtsunsicherheit, Defizite
bei der Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten und
zusätzliche Kosten bei den für die Ausgabe der Fahrer-,
Unternehmens- und Werkstattkarten für das digitale
Kontrollgerät zuständigen Behörden
vermieden.
Ferner weist der Bundesrat darauf hin, dass
aus der Begründung zum Gesetzentwurf nicht hervorginge, welche
Kosten bei den Ländern durch die Ausgabe der Karten sowie eine
spätere Kontrolle entstünden. Ebenfalls bleibe unklar,
welche Kosten den Speditionsunternehmen, Werkstätten und
Fahrern durch den Erwerb der Karten oder der zusätzlich
notwendigen Hard- und Software in Rechnung gestellt
würden.
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