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Haushaltshilfen aus dem Ausland vorerst nicht
wieder zulassen
Bundesregierung lehnt Vorschlag der
Länderkammer ab
Wirtschaft und Arbeit. Die Bundesregierung lehnt einen Vorschlag
des Bundesrates ab, die Ende 2002 ausgelaufene Regelung über
die Zulassung ausländischer Haushaltshilfen wieder
einzuführen. Dies geht aus ihrer Gegenäußerung zur
Stellungnahme der Länderkammer (15/2541) zu dem Gesetz der
Regierung über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der
EU-Erweiterung (15/2378) hervor.
Der Bundesrat hatte in der Stellungnahme darauf hingewiesen,
dass bis Ende 2002 ausländischen Hilfskräften für
hauswirtschaftliche Arbeiten in Haushalten mit
Pflegebedürftigen die Aufnahme einer versicherungspflichtigen
Vollzeitbeschäftigung bis zu drei Jahren ermöglicht
worden war. Voraussetzung sei gewesen, dass die Haushaltshilfen
aufgrund einer Absprache der damaligen Bundesanstalt für
Arbeit mit der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes vermittelt
wurden. Solche Absprachen seien mit den Arbeitsverwaltungen der
osteuropäischen EU-Beitrittsländer getroffen worden.
Bundesrat: Regelung hat sich bewährt
Nach Auffassung des Bundesrates hatte sich diese Regelung
bewährt. Sie habe dazu beigetragen, dass pflegebedürftige
Angehörige vorrangig in den Familien betreut werden konnten.
Vor allem in Haushalten mit Schwerstpflegebedürftigen, die zum
Teil eine Betreuung und Versorgung rund um die Uhr benötigten,
hätten diese ausländischen Hilfskräfte wichtige
Unterstützung geleistet.
Es sei zu erwarten, dass dieser Bedarf aufgrund der
demographischen Entwicklung weiter zunehmen werde. Die Regelung sei
Ende 2002 ausgelaufen, weil zum 1. Januar 2003 das Inkrafttreten
des Zuwanderungsgesetzes erwartet worden sei. Dieses Gesetz sei
jedoch bislang nicht in Kraft getreten. Zugleich bestehe aber der
Bedarf an ausländischen Hilfskräften für
hauswirtschaftliche Arbeiten in Haushalten mit
Pflegebedürftigen weiter. Die zeitliche Befristung solle daher
bis Ende 2004 verlängert werden, heißt es in der
Stellungnahme. Der Bundesrat hatte daher entsprechende
Änderungen der Anwerbestoppausnahmeverordnung und der
Arbeitsaufenthalteverordnung verlangt.
"Erneute Prüfung erforderlich"
Die Bundesregierung erinnert jedoch in ihrer
Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats an das
Ziel des zugrunde liegenden Gesetzentwurfs, die
Übergangsregelungen des EU-Beitrittsvertrags zur
Arbeitnehmerfreizügigkeit in deutsches Recht umzusetzen. Die
Frage der Neuzulassung von Arbeitskräften für bestimmte
Sektoren oder Qualifikationen könne aus dem Paket des
Zuwanderungsrechts aber auch dann nicht herausgelöst werden,
wenn es sich überwiegend um Arbeitskräfte aus den
Beitrittsstaaten handele.
Die Bundesregierung will daher nach eigener Aussage im Rahmen
des Verordnungsrechts zum Zuwanderungsgesetz erneut prüfen, ob
ausländische Haushaltshilfen wieder zugelassen werden
sollen.
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