bob
Abstimmung mit den Ländern bei den
Düngemitteln steht noch aus
Antwort auf Große Anfrage
Verbraucherschutz. Eine abschließende Abstimmung des von
Bundesumweltministerium (BMU) und Bundesministerium für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL)
erstellten Konzepts "Gute Qualität und sichere Erträge"
mit den Ländern steht noch aus. Dies schreibt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (15/2535) auf eine Große
Anfrage der FDP-Fraktion (15/1627).
Die Tatsache, dass Kuper und Zink essentielle
Spurennährstoffe für Menschen, Tiere und Pflanzen sind,
ist in der Wissenschaft "unstrittig". Einträge dieser Stoffe
im ökologischen Landbau erfolgten vor allem über
Pflanzenschutzmittel und über Düngemittel. Die
Möglichkeit der Verwendung dieser Komposte im Öko-Landbau
sei nur zulässig, wenn der Bedarf von der Kontrollstelle oder
-behörde anerkannt ist und nur für eine
Übergangszeit bis zum 31. März 2006. Erkenntnisse
über unzulässig hohe Kupfereinträge im
ökologischen Landbau lägen der Bundesregierung im
Übrigen nicht vor.
Die Regierung teilt des Weiteren mit, sie strebe eine
gleichwertige Behandlung der organischen Düngemittel an.
Hierfür schlügen das BMU und das BMVEL nicht nur für
die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung neue Grenzwerte
vor, sondern auch für die Verwertung von Bioabfällen und
für landwirtschaftliche Wirtschaftsdünger.
Die Vorschläge für neue Grenzwerte in der
Klärschlammverordnung orientierten sich an dem Ziel, dass es
durch Düngemittelanwendung zu keiner Schadstoffanreicherung
über die Vorsorgewerte der Bundesbodenschutzverordnung hinaus
kommen soll. Somit gälten nach dem Konzept rechnerisch
für alle organischen Düngemittel die gleichen
Maßstäbe.
Die Bundesregierung geht im Übrigen davon aus, dass im
Falle eines Verzichtes auf die landwirtschaftliche
Klärschlammverwertung ausreichend Kapazitäten für
die Verbrennung der Klärschlämme vorhanden sein werden
oder rechtzeitig geschaffen werden können. Die gelte umso
mehr, da die Einführung der neuen Grenzwerte und die damit
verbundenen Einschränkungen der landwirtschaftlichen
Klärschlammverwertung mit einer angemessenen
Übergangsfrist erfolgen dürften.
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