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wol
Schrittweiser Abbau der Kontrollen an
Grenzen
Schengener Abkommen
Inneres. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf über
den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen
in der EU vorgelegt (15/2546). Die Änderungen gehen auf einen
Ratsbeschluss zum Durchführungsübereinkommen des
Schengener Übereinkommens (SDÜ) zurück.
Ziel sei es, die strafrechtliche Zusammenarbeit in den
Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung grenzüberschreitender
Kriminalität zu verbessern. Dies werde durch eine
Änderung des SDÜ erreicht. Ziel ist es, die Observation
einer Person im Bundesgebiet fortzusetzen, wenn "konkrete
Anhaltspunkte" den Schluss zulassen, dass diese Person mit dem
Täter in Verbindung steht oder in Verbindung treten wird.
Dies gelte auch, wenn zwischen der Person und dem Täter
eine solche Verbindung hergestellt wird und die Observation dazu
führt, den Sachverhalt zu erforschen oder den bisher
unbekannten Aufenthaltsort des Täters zu ermitteln, falls dies
auf andere Art und Weise weniger Erfolg versprechend oder
wesentlich erschwert wäre. Es werde klargestellt, heißt
es, dass die Observation im Bundesgebiet nur zulässig ist,
wenn die Voraussetzungen der Strafprozessordnung für eine
Observation ebenfalls vorliegen.
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