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Hartmut Hausmann
Fluggastabkommen mit den USA vom Parlament
abgelehnt
EuGH soll Vertragstext prüfen
Das Europäische Parlament hat sich am 21.
April in Straßburg gegen den Abschluss des von der
EU-Kommission mit den Vereinigten Staaten ausgehandelten Abkommens
zur Übermittlung von Flugpassagierdaten an amerikanische
Sicherheitsbehörden ausgesprochen. Die Abgeordneten fordern
den Rat auf, das Abkommen solange nicht abzuschließen, bis der
Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Stellungnahme zu der
Vereinbarkeit des Abkommens mit den Bestimmungen des Vertrags
abgegeben hat.
Zuvor hatte das Parlament mit 276 gegen 260
Stimmen bei 13 Enthaltungen dafür gestimmt, das Abkommen zur
Überprüfung an den EuGH zu überweisen. An diesem
Ergebnis konnte auch eine eindringliche Warnung von EU-Kommissar
Chris Patten, dass bei einem solchen Beschluss eine Periode des
absoluten Chaos im Flugreiseverkehr zwischen Europa und den USA
bevorstehe, nichts mehr ändern. Um die Prüfung
abzuwarten, wurde der Bericht vom Parlament noch nicht abgestimmt,
sondern in den Ausschuss zurück überwiesen. Die Forderung
des Parlaments fällt zwar nicht unter das
Mitentscheidungsrecht der Europaabgeordneten und ist somit weder
für Kommission noch Ministerrat der EU bindend, aber dennoch
ein starkes politisches Signal, das nicht einfach zu übergehen
sein wird.
Eine Woche zuvor hatte der Rechtsausschuss
des Parlaments dafür gestimmt, den Europäischen
Gerichtshof mit der Frage der Vereinbarkeit des Abkommens mit der
EU-Gesetzgebung zum Datenschutz zu befassen. Das Parlament selbst
hatte am 30. März bereits in einer Entschließung
festgestellt, dass der Schutz personenbezogener Daten in den USA
nicht angemessen sei.
Ausgangspunkt der Auseinandersetzungen mit
den USA ist das nach den Terroranschlägen vom 11. September
2001 in den Vereinigten Staaten verabschiedete Gesetz (Aviation and
Transportation Security Act), das von den Amerika anfliegenden
Fluggesellschaften fordert, den Zoll- und
Einwanderungsbehörden der USA vorab die Fluggastdaten zu
übermitteln. Dass diese Forderung einen Verstoß gegen die
Datenschutzgesetze der EU darstellt, wird auch von der Kommission
anerkannt. Nach ihren Verhandlungen mit der Administration in
Washington entschied sich die Kommission im Dezember 2003 für
folgendes Vorgehen: Einerseits soll ein Beschluss der EU gefasst
werden, der einen ausreichenden Schutz von Fluggastdaten in den USA
verlangt, andererseits ein vereinfachtes internationales Abkommen,
das die Fluggesellschaften verpflichtet, den Zugriff auf die
notwendigen Daten zu ermöglichen, und die US-Regierung
ermächtigt, auf Daten aus dem Hoheitsgebiet der EU aktiv
zuzugreifen. Auf Drängen der Europäer hatten sich die USA
in den Verhandlungen bereit erklärt, den Verwendungszweck der
Daten auf mögliche Verbrechen im Umfeld von Terrorismus und
schwerwiegende Fällen grenzüberschreitender
Kriminalität einzugrenzen. Sie stimmten auch der Forderung zu,
die Daten spätestens nach dreieinhalb Jahren zu löschen.
Bei der Abstimmung des Parlaments am 30. März ging es um den
Beschluss; bei der jetzt erfolgten Abstimmung um die Stellungnahme
zu dem "einfachen" Abkommen.
Wie die liberale Berichterstatterin Johanna
Boogerd-Quaak aus den Niederlanden in der Debatte erklärte,
sei die Vorlage der Kommission, gemessen an der
Datenschutzgesetzgebung der EU, unseriös. Sie forderte die
Kommission in Brüssel auf, das Abkommen neu
auszuhandeln.
Die Innen- und Justizminister der EU wiederum
hatten am 29. März im Gegenzug beschlossen, ebenfalls von
allen Fluggesellschaften, die einen Flughafen in der EU anfliegen,
die Vorausmeldung der Passagierinformationen an die
Grenzbehörden zu verlangen. Nach den Anschlägen von
Madrid einigte man sich zusätzlich darauf, den Erlass schon
zum 1. Mai zu verabschieden und den Airlines im Unterlassungsfall
Bußgelder anzudrohen.
Begründet wurde dieses Vorgehen vom
irischen EU-Ratsvorsitz mit dem Hinweis, dass die Terrorabwehr
gegenüber dem Datenschutz weiter an Bedeutung gewonnen
habe.
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