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4.100-Euro-Freibetrag eingeführt
Vermögen der Kinder von
Arbeitslosen
Wirtschaft und Arbeit. Der Bundestag hat am 24.
September beschlossen, einen Grundfreibetrag von 4.100 Euro
für Kinder einzuführen, deren Eltern Anspruch auf
Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II haben. Das bei der Berechnung
dieser Leistungen nicht anrechenbare Vermögen erhöht sich
damit bei Familien mit Kindern. Für den Bund führt dies
zu Mehrausgaben von bis zu 200 Millionen Euro, wie es in dem von
SPD und Bündnisgrünen initiierten Gesetz zur vierten
Änderung des dritten Buches des Sozialgesetzbuches und anderer
Gesetze (15/3674) heißt. Das Plenum folgte einer Empfehlung
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit vom 22. September
(15/3737). Die Koalitionsfraktionen und die CDU/CSU stimmten
für die Vorlage, die FDP votierte dagegen.
Darüber hinaus ist es wesentliches Ziel
des Gesetzes, das Instrument des Vermittlungsgutscheines und die
Förderung der Ich-AG im Kampf gegen die Arbeitslosigketi
weiter zu entwi-ckeln. Beschlossen wurde, den Vermittlungsgutschein
zwei Jahre länger als geplant, nämlich bis Ende 2006, zu
erproben. Da der Bundesrechnungshof im letzten Jahr festgestellt
habe, dass das Vermittlungsgutscheinverfahren zu Mitnahmeeffekten
und Missbrauch führe, hat der Bundestag auch das Verfahren
vereinfacht.
Künftig soll sichergestellt werden, dass
Existenzgründungen von Arbeitslosen Erfolg versprechend sind,
indem eine fachkundige Stelle künftig bei der Vergabe des
Existenzgründungszuschusses eine Stellungnahme abgeben muss.
Auch werden die Zuschüsse zu den Lohnkosten bei der
Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu echten
Pauschalen umgestaltet.
Die Koalitionsfraktionen hatten im Ausschuss
einen Änderungsantrag der Unionsfraktion abgelehnt. Darin
hatte die CDU/CSU verlangt, den örtlichen Agenturen für
Arbeit auch künftig Spielraum bei der Festlegung der
Fördersätze für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu
belassen. Dieser Spielraum vor Ort sei vor allem da notwendig, wo
Arbeitslöhne zu einem Monatseinkommen führen, das kaum
über der geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
liegt.
SPD und Bündnisgrüne hatten im
Ausschuss betont, man müsse die arbeitsmarktpolitischen
Instrumente weiter ausprobieren. Erst nach einer wissenschaftlich
fundierten Überprüfung könne entschieden werden, ob
und in welcher Form sie dauerhaft in das
Arbeitsförderungsrecht übernommen werden sollen. Die
Union hielt die Änderungen in dem Gesetz im Wesentlichen
für vernünftig, wies aber auf ihren Änderungsantrag
hin.
Abgelehnt hat der Bundestag mit den Stimmen
der übrigen Fraktionen einen Antrag der FDP (15/3513), durch
den die Möglichkeiten der privaten Arbeitsvermittlung durch
"marktgerechte Vermittlungsgutscheine" stärker genutzt werden
sollten. Die Liberalen hatten verlangt, die Befristung des
Gutscheinverfahrens aufzuheben. Ein Anspruch auf einen
Vermittlungsgutschein sollte vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit an
bestehen und Gutscheine sollten für die gesamte Dauer der
Arbeitslosigkeit gültig sein, statt nur auf drei Monate
befristet zu bleiben. Ferner sollten sie auch bei staatlichen
Vermittlern eingelöst werden können. Schließlich
wollte die FDP den Wert der Gutscheine weiter ausdifferenzieren, um
Anreize zur Vermittlung Geringqualifizierter und
Langzeitarbeitsloser zu erhöhen. Der Arbeitslose solle frei
wählen können, so die FDP im Ausschuss, ob er sich der
staatlichen oder der privaten Arbeitsvermittlung bedient.
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