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Bundestag lehnt eine Neuordnung ab
Förderung von
Existenzgründern
Wirtschaft und Arbeit. Der Bundestag hat es am 24. September mit
Koalitionsmehrheit abgelehnt, langfristig die Förderung der
Existenzgründung von Arbeitslosen neu zu ordnen. Dies hatte
die CDU/CSU in einem Antrag (15/3707) verlangt. Sowohl das
Überbrückungsgeld als auch die Subventionen für
Ich-AGs sollten zu einem einheitlichen Förderinstrument
zusammengeführt werden, so das Anliegen der Fraktion. Die
Bundesregierung sollte einen Gesetzentwurf vorlegen, der beide
Instrumente zusammenführt. Zur Begründung hieß es,
obwohl die Bundesregierung die Ich-AG großzügig
subventioniere, hätten bislang lediglich rund 190.000
Arbeitslose davon Gebrauch gemacht. Dies seien rund 80 Prozent
weniger als angekündigt. Hinzu komme, dass seit Beginn der
Ich-AG-Förderung Anfang 2003 bereits gut 30.000 dieser
Kleinstunternehmer wieder aufgegeben hätten. Derzeit
würden nur noch 157.356 Ich-AGs von der Bundesagentur für
Arbeit finanziell unterstützt. Beim
Überbrückungsgeld würden Arbeitslose, die sich
selbstständig machen wollen und ein solides
Geschäftskonzept vorweisen, aus Beitragsmitteln
gefördert. Über 70 Prozent der so unterstützten
Existenzgründer seien drei Jahre später immer noch
erfolgreich am Markt tätig. vom
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