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"Eine Lücke geschlossen"
Unfallversicherung Ehrenamtlicher
Gesundheit und Soziale Sicherung. Die geplante Verbesserung des
Unfallversicherungsschutzes für Ehrenamtliche ist bei einer
öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit
und Soziale Sicherung am 20. September bei den geladenen
Sachverständigen aus Wohlfahrtsverbänden, Kirchen,
Gewerkschaften und anderen betroffenen Organisationen auf
weitgehend positives Echo gestoßen. Damit werde eine
Versorgungslücke geschlossen, so die einhellige Meinung der
Experten. Ausgangsbasis für die Beratung war ein Gesetzentwurf
von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (15/3439), der die
Einführung des Unfallversicherungsschutzes für Personen
vorsieht, die in privatrechtlichen Organisationen im Auftrag oder
mit Zustimmung von öffentlich-rechtlichen Institutionen
arbeiten. Die Neuregelung soll auch für ehrenamtlich
Tätige gelten, die in Gremien von Arbeitgeberorganisationen
und Gewerkschaften arbeiten.
Für Frank Heuberger vom Bundesnetzwerk
Bürgerschaftliches Engagement ist die geplante Neuregelung nur
ein erster Schritt. Geregelt werden sollte aus seiner Sicht auch
der Bereich der Haftpflichtversicherung. "Eine weitergehende
Regelung wäre besser", so auch die Meinung von Rupert Graf
Strachwitz vom Maecenata Institut für Philantropie und
Zivilgesellschaft. Helmut Fogt vom Deutschen Städtetag
bezeichnete das Vorhaben als eine symbolische Tat zur
Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Gewisse
Probleme bereitet aus seiner Sicht die Kostenschätzung im
vorliegenden Gesetzentwurf. Es sei eine Rechnung mit vielen
Unbekannten. Zudem müsse auch eine konkrete Eingrenzung des
Begünstigtenkreises vorgenommen werden. Die Kommunen seien auf
Klarheit und Transparenz in diesem Bereich angewiesen, damit der
Versicherungsschutz nicht uferlos in Anspruch genommen werden
könne.
Martin Fuhrmann aus dem Kommissariat der deutschen Bischöfe
berichtete in diesem Zusammenhang von internen Überlegungen im
Verband der Diözesen Deutschlands, eine Liste mit typischen
ehrenamtlichen Tätigkeiten zu erstellen, um eine gewisse
Rechtssicherheit zu gewährleisten. Gleichzeitig
begrüßte er auch im Namen der Evangelischen Kirche den
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Die geltende Rechtsprechung
bei der Unfallversicherung werde sehr restriktiv gehandhabt. Damit
würden nur Tätigkeiten im Kernbereich der Kirche
abgedeckt, was nicht selten zu schwer nachvollziehbaren
Unterscheidungen führe.
Was die Ausgestaltung der Unfallversicherung für
Ehrenamtliche angeht, plädierte Holger Niese vom Deutschen
Sportbund dafür, dass die Versicherten den Beitrag nicht
selber tragen sollen. Für den Moment sei er mit der geplanten
Regelung insgesamt relativ zufrieden. Eugen Müller von der
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sprach
sich für die Festlegung kostendeckender Beiträge aus. Es
dürfe keine Quersubventionierung aus der Solidargemeinschaft
geben. Martina Schröder vom Deutschen Gewerkschaftsbund konnte
sich "durchaus" eine freiwillige Versicherung vorstellen.
Gleichzeitig unterstrich sie, dass in ihrer Organisation bereits
jeder Ehrenamtliche hinreichend unfallversichert sei.
Die Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer
begrüßte zwar grundsätzlich die Absicht der
Regierung. Die vorgeschlagene Lösung einer überwiegend
verpflichtenden Versicherung bei den Trägern der gesetzlichen
Unfallversicherung hält sie laut Stellungnahme allerdings
für ungeeignet. Sie spricht sich auch strikt gegen einen
steuerfinanzierten Unfallversicherungsschutz Ehrenamtlicher aus.
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