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Unmut über Beitragserhöhung
Kranken- und Pflegeversicherung bei
Betriebsrenten
Gesundheit und Soziale Sicherung. Auf deutliche Kritik
stößt bei zahlreichen Sachverständigen die zu
Jahresbeginn bei Betriebsrenten vorgenommene Verdoppelung der
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Zuge des
Modernisierungsgesetzes zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Bei einer Anhörung des Gesundheits- und Sozialausschusses am
22. September zu einem Antrag der FDP-Fraktion (15/2472), diese
Anhebung wieder rückgängig zu machen, beklagten mehrere
Experten, dass die Zusatzbelastung den allseits gewünschten
Ausbau der betrieblichen Altersversorgung als Ergänzung der
gesetzlichen Rentenversicherung für viele Arbeitnehmer
unattraktiv mache. In einer bei dem Hearing vorgelegten
Stellungnahme wies der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) darauf hin, dass im Jahr 2004 die
Abschlüsse von Direkt- und Pensionskassenversicherungen
bereits massiv zurückgegangen seien. Trotz weithin
übereinstimmender Kritik an der Beitragserhöhung für
Betriebsrenten wurden bei der Anhörung auch
grundsätzliche Differenzen über das Gesundheitswesen
sichtbar, so etwa bei Arbeitgebern und Gewerkschaften.
Nach Angaben des Sozialverbands VdK und der Arbeitsgemeinschaft
für betriebliche Altersversorgung (aba) gab es wegen der
Verdoppelung der Beiträge für Betriebsrenten, deren
Belastung im Schnitt von sieben auf knapp 14 Prozent und damit auf
die Höhe des vollen Krankenkassenbeitrags stieg, einen enormen
Ansturm von Telephonanfragen Betroffener, die großen Unmut
über diese faktische Kürzung ihrer Versorgungsbezüge
äußerten.
Wie Stefan Sieben vom Verband der Angestellten-Krankenkassen
erläuterte, werden sich die Mehreinnahmen der gesetzlichen
Krankenkassen als Folge der zusätzlichen Belastung der
Betriebsrenten im Jahr 2004 auf rund 1,9 Milliarden Euro belaufen,
was rechnerisch eine Senkung des Kassenbeitrags um 0,2
Prozentpunkte erlaube.
Für die Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände (BDA) räumte Eugen Müller ein,
dass als Konsequenz der von der FDP geforderten Reduzierung der
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für
Betriebsrenten auf das frühere Niveau des halben
Kassenbeitrags dann in der GKV Geld fehlen würde. Ohnehin
reduzierten sich die Beiträge der gesetzlichen Kassen nicht in
dem Maße, wie dies aus wirtschaftlichen Gründen
eigentlich notwendig und mit der Gesundheitsreform geplant gewesen
sei. Man müsse, stimmte der BDA-Sprecher den anderen
Sachverständigen zu, aber auch verhindern, dass wegen der
hohen Beitragsbelastung der Betriebsrenten der Ausbau der
betrieblichen Altersversorgung gebremst wird.
Gesundheitssystem umgestalten
Wie der GDV und aba-Repräsentant Stiefermann plädierte
Müller dafür, das System der Krankenkassenbeiträge
für Betriebsrenten analog der nachgelagerten Besteuerung bei
der gesetzlichen Rente zu handhaben. BDA-Vertreter Müller und
Andreas Zimmermann von der Union Leitender Angestellter machten
sich im Übrigen dafür stark, das Gesundheitssystem
gänzlich umzugestalten, die Kassenprämien vom Lohn zu
entkoppeln und stattdessen eine einheitliche Pauschale
unabhängig von der Einkommenshöhe des jeweiligen
Beitragszahlers einzuführen.
Von einem "fatalen Ansehensverlust, den die betriebliche
Altersversorgung durch die zusätzliche Beitragsbelastung
erlitten hat", spricht der Deutsche Gewerkschaftsbund. In einer
Stellungnahme setzte sich der DGB dafür ein, "diese Regelung
zurückzunehmen oder zumindest lange Übergangsfristen
vorzusehen". Allerdings kritisiert der DGB auch die Liberalen,
deren Vorstoß zur Rücknahme der Beitragsverdoppelung auf
Betriebsrenten nicht auf der Basis der solidarisch organisierten
GKV stehe. Vielmehr wolle die FDP die gesetzliche
Krankenversicherung privatisieren. kos
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