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Reformpläne unter der Lupe
Rentenversicherungsstrukturen
Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Organisationsstruktur der
gesetzlichen Rentenversicherung ist aus der Sicht von
Sachverständigen aus Berufs- und Arbeitgeberverbänden,
Gewerkschaften und Vertretern der Rentenversicherungsträger
reformbedürftig. Sie begrüßten in einer
öffentlichen Anhörung am
22. September grundsätzlich das Vorhaben der Regierung, die
bestehenden Organisationsstrukturen der Rentenversicherung zu
reformieren, kritisierten jedoch einen Teil der vorgeschlagenen
Lösungen.
Mit der beabsichtigten Neustrukturierung der Rentenversicherung
will die Koalition die Wirtschaftlichkeit und Effektivität in
diesem Bereich verbessern. Innerhalb von fünf Jahren sei es
auf diese Weise möglich, den Verwaltungs- und
Verfahrenskostenanteil in der gesetzlichen Rentenversicherung um
rund zehn Prozent (etwa 350 Millionen Euro) zu senken, heißt
es im Gesetzentwurf der Regierung (15/3654). Die Zahl der
bundesunmittelbaren Rentenversicherungsträger solle von vier
auf zwei halbiert und die Anzahl der derzeit 22
Landesversicherungsanstalten reduziert werden. Als Kernelement der
Organisationsreform betrachtet die Regierung die Verbesserung der
Steuerung und Koordinierung zwischen den Trägern. Eine neue
Namensgebung solle dies noch verdeutlichen. So sollen sich die
Namen der Rentenversicherungsträger aus der Bezeichnung
"Deutsche Rentenversicherung" und einer Regionalbezeichnung
zusammensetzen.
Auf klare Ablehnung stieß bei den geladenen
Sachverständigen die geplante Einführung einer
Genehmigungspflicht der Haushalte der Versicherungsträger.
Dies sei ein gravierender Eingriff in die Rechte der
Selbstverwaltung, der "tunlichst" unterbleiben sollte, kritisierte
Professor Franz Ruland vom Verband Deutscher
Rentenversicherungsträger. Ohne die Zuarbeit der
Selbstverwaltung gäbe es den Gesetzentwurf gar nicht. Auch in
diesem Kontext seien die Regierungpläne "außerordentlich
befremdlich". Der Einschätzung Rulands von einem völlig
falschen Weg schloss sich auch Herbert Rische von der
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte an. So würde
man die Selbstverwaltung entmachten und weitere Bürokratie
schaffen, die zusätzliches Geld koste. "Mit Entschiedenheit"
lehnte Wilfried Gleitze von der Landesversicherungsanstalt
Westfalen das Vorhaben ab. Es sei völlig
überflüssig. Zudem sei es falsch, die Selbstverwaltungen
immer mehr auszuhöhlen. Sie bewegten sich nicht in einem
rechtsfreien Raum. Bisher habe es keinerlei Beschwerden gegeben.
Kritik kam zudem von den Gewerkschaften.
Genehmigungsvorbehalt abgelehnt
Als "selbstverwaltungsgefährdend und absolut
kontraproduktiv" kritisierten diesen Punkt des Gesetzentwurfs in
einer gemeinsamen schriftlichen Stellungnahme auch die
Landesversicherungsanstalten, die Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte, die Bundesknappschaft, die
Bahnversicherungsanstalt und die Seekasse im Verband Deutscher
Rentenversicherungsträger. Der im Gesetzentwurf vorgesehene
Genehmigungsvorbehalt für die Haushalte der
Rentenversicherungsträger stehe in keinem Zusammenhang mit der
Organisationsreform und sei weder notwendig noch sachlich
begründbar. Ähnlich sieht dies in ihrer Stellungnahme die
Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der
Angestellten-Krankenkassen. Das Verfahren zur Haushaltsgenehmigung
führe zu mehr Bürokratie und sei ein unzulässiger
Eingriff in die Rechte der Selbstverwaltung.
Kritische Stimmen gab es auch zu den von der Regierung
angepeilten Einsparungen bei den Verwaltungs- und Verfahrenskosten
in Höhe von etwa 350 Millionen Euro innerhalb der kommenden
fünf Jahre. Dies sei als unrealistisch und nicht einhaltbar
zurück-zuweisen, sagte Hans-Jürgen Arnold von der
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Der Gesetzgeber solle bedenken,
dass in den nächsten 20 Jahren aufgrund der demographischen
Entwicklung erheblich mehr Arbeit auf die Sachbearbeitung der
Deutschen Rentenversicherung zukomme. Es sei ein sehr ehrgeiziges
Ziel, das allerdings nicht betriebswirtschaftlich untermauert sei,
argumentierte Wilfried Gleitze von der Landesversicherungsanstalt
Westfalen. Im Kern sei es daher eine Personalfrage. Für den
Deutschen Gewerkschaftsbund äußerte Heinz Stapf-Finé
die Befürchtung, die Einsparungen könnten auf dem
Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. Alexander
Gunkel von der Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände bekannte sich zwar grundsätzlich zum
Einsparziel. Es könne jedoch nur erreicht werden, wenn der
Gesetzgeber die Versicherungsträger nicht mit
zusätzlichen Pflichten überfrachte. bes
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