Eckpunkte der Bürgerversicherung
VERSICHERTENKREIS: Mitglied in der Bürgerversicherung
werden alle Bürger - auch Beamte, Abgeordnete und
Selbstständige. Dazu wird die Versicherungsgrenze aufgehoben.
Die Mitglieder bezahlen einkommensabhängige Beiträge und
erhalten damit Anteil am medizinisch-technischen Fortschritt.
BEITRÄGE: Um den Faktor Arbeit zu entlasten, sollen nicht
nur Löhne und Gehälter, sondern auch andere
Einkunftsarten in die Beitragsberechnung einbezogen werden. Dazu
gehören neben Kapitaleinkünften auch Einnahmen aus
Vermietung und Verpachtung, die der Koalitionspartner SPD in seinem
eigenen Konzept aber ausnimmt. Auf Kapitalerträge wird ein
Freibetrag in Höhe des Sparerfreibetrags (derzeit 1.340 Euro)
eingeräumt.
BEMESSUNGSGRENZE: Offen halten sich die Grünen, ob die
Einkunftsarten in einer gemeinsamen "Säule" verbeitragt oder
zwei Säulen eingeführt werden sollen - eine für
Arbeitslohn und eine zweite für andere Einkunftsarten. Die SPD
hat sich bereits auf zwei Säulen verständigt. Keine
Festlegung treffen die Grünen in ihrem Konzept, bis zu welcher
Höhe Einkommen mit Beiträgen belastet werden. Eine
Erhöhung der so genannten Beitragsbemessungsgrenze ist
für die Partei kein konstitutives Element der
Bürgerversicherung. Auf jeden Fall wollen die Grünen
Lohnnebenkosten vermeiden.
PARITÄT: Die hälftige Zahlung der Beiträge auf
Erwerbseinkommen durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber wollen die
Grünen grundsätzlich beibehalten. Auch eine
Ausschüttung der Arbeitgeberanteile an die Arbeitnehmer lehnen
die Grünen ab. Der Gesetzgeber soll aber eingreifen, wenn der
Beitragssatz die Marke von je 6,5 Prozent für Arbeitgeber und
Arbeitnehmer zu übersteigen droht.
PRIVATE KASSEN: Die Pflichtversicherungsgrenze wird aufgehoben.
Die Bürger können damit zwischen allen Krankenkassen frei
wählen. Die Kassen sind zur Aufnahme ohne
Gesundheitsprüfung verpflichtet (Kontrahierungszwang). Die
Bürgerversicherung kann auch von Privatversicherten angeboten
werden. Allerdings sind private Versicherungspolicen nach Ansicht
der Grünen verfassungsrechtlich geschützt. Wer neu
krankenversichert wird, kommt direkt in die
Bürgerversicherung. Kinder bleiben beitragsfrei
mitversichert.
BEITRÄGE: Wichtiges Ziel der Reform ist es, die
Beiträge zu senken. Die Grünen rechnen damit, dass der
durchschnittliche Beitragssatz mit dem Konzept auf 12,5 Prozent
heruntergehen würde. Die Ausweitung des Versichertenkreises
brächte 0,6 Prozentpunkte Ersparnis, die Einbeziehung anderer
Einkunftsarten 0,8 Punkte und das Ehegattensplitting 0,2
Punkte.
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