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Hartmut Hausmann
Europarat gegen den Extremismus
Konvention gegen Terrorismus
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat die
Mitgliedstaaten der Straßburger Demokratie- und
Menschenrechtsorganisation am 6. Oktober zur gemeinsamen
Ausarbeitung einer umfassenden Konvention zur Bekämpfung des
Terrorismus aufgefordert. Gleichzeitig werden diejenigen
Länder, die dies noch nicht getan haben, gemahnt, die bereits
bestehenden sieben Einzelabkommen, zum Beispiel über
Auslieferung, gegenseitige Hilfe in Strafsachen, Geldwäsche
und Datennetzkriminalität, umgehend in ihr nationales Recht zu
übernehmen.
In Einzelnen halten es die 315 Abgeordneten der Versammlung
für notwendig, ein Abkommen als rechtliche Grundlage zur
Verstärkung des Zeugenschutzes und der Justizkollaborateure
sowie reuigen Straftäter im Zusammenhang mit terroristischen
Taten auszuarbeiten. Mängel in der nationalen und
europäischen Gesetzgebung zur Bekämpfung und Verhinderung
des Terrorismus ließen noch immer Wege für den
Waffenhandel und die Weiterleitung von Geldern für den
internationalen Terrorismus offen. Der russische Berichterstatter
Konstantin Kosachew wies darauf hin, dass die Geldmittel, die in
manchen Gebieten Kaukasiens zur Unterstützung des Terrorismus
zur Verfügung stünden, den gesamten Staatshaushalt
Moldawiens übertreffen.
Extremisten oder an der Verbreitung von Propaganda über die
Ziele terroristischer Organisationen beteiligte Personen seien
daran zu hindern, Finanz- oder Wirtschaftsinstitutionen zu
infiltrieren. In Absprache mit der EU soll die Möglichkeit
einer Umwandlung von Europol in eine effektive europaweite Agentur
untersucht werden. Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, Aufrufe
zu ethnischem Hass, zu Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und auch
zur Rechtfertigung des Terrorismus wirksam zu unterbinden. Als
Grundvoraussetzung ist es notwendig, dass eine realistische
Definition des Terrorismus erarbeitet wird.
Terrorismus, der sich hinter radikalen, in erster Linie
islamistischen Parolen verstecke, sei heute die gefährlichste
Ausprägung des internationalen Terrorismus. Es komme darauf
an, durch einen integrierten und koordinierten Katalog rechtlicher
Maßnahmen der nationalen Parlamente die Quellen und
Kanäle zur Finanzierung und Rekrutierung von Terroristen zu
beseitien. Das gelte auch für die Schließung von Zentren,
die terroristische Informationen und pseudo-religiöse
Propaganda verbreiten, wie dies vielfach in Koranschulen der Fall
war und noch ist. Als Teil antiterroristischer und präventiver
Maßnahmen sei eine Zusammenarbeit zwischen Spezialdiensten,
Polizei und Justizsystem in diesen Fragen herzustellen.
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