bob
Sicherheitsfirmen besser kontrollieren
Initiative der Unionsfraktion
Auswärtiges. Die Bundesregierung soll
bekräftigen, dass Auslandseinsätze privater
militärischer Sicherheitsunternehmen im Auftrag Deutschlands
an dieselben Regeln gebunden sind, wie sie für
Bundeswehr-Einsätze in fremden Staaten und deutsche
Polizeikräfte gelten. Dies fordert ein Antrag (15/3808) der
CDU/CSU-Fraktion.
Seit dem Ende des Ost-West-Konflikts und den
damit geänderten weltpolitischen Rahmenbedingungen, so
führt die Union aus, erlebten private Anbieter von
Sicherheitsdienstleistungen in bewaffneten Konflikten einen
kontinuierlichen Aufschwung. Ihr Aufgabenfeld sei breit gestreut
und reiche von Beratung, Training und logistischer
Unterstützung über Minenräumen bis hin zu
Kampfeinsätzen.
Ein völkerrechtliches Regime zum Umgang
mit den in bewaffneten Konflikten für öffentliche oder
private Auftraggeber tätigen privaten Sicherheitsunternehmen
oder ihren Beschäftigen existiere bislang nicht. Nur wenige
Staaten hätten für diesen Bereich nationale Regelungen
geschaffen. Es gebe deshalb "erhebliche Unsicherheiten"
bezüglich des Status der in den Konflikt involvierten
Beschäftigten privater Sicherheitsunternehmen wie auch
bezüglich der Verantwortung und damit der Haftung für
mögliche Rechtsverstöße. Viele Länder
hätten zwar den Einsatz ihrer Staatsbürger als
Söldner verboten, kontrollierten aber das
Geschäftsgebaren der bei ihnen ansässigen privaten
Sicherheitsunternehmen im Ausland kaum.
Das Recht im Kriege habe sich "mühsam"
herausgebildet. Es drohe nun, durch die privaten
Sicherheitsunternehmen unterlaufen zu werden. Es müsse
verhindert werden, dass die privaten Sicherheitsunternehmen bei
militärischen Einsätzen durch die fehlenden
völkerrechtlichen Bestimmungen quasi uneingeschränkt
agieren und damit das bestehende Kriegsvölkerrecht, an das das
Militär gebunden sei, unterlaufen können. Die CDU/CSU
fordert deshalb unter anderem von der Bundesregierung, eine
Registrierung von privaten Sicherheitsunternehmen einzuführen
und diese zur Mitteilung ihrer Vertragsabschlüsse zu
verpflichten. Durch einen Verhaltskodex sei eine Selbstregulierung
der Unternehmen zu fordern.
Es müsse geprüft werden, ob beim
Einsatz privater militärischer Sicherheitsunternehmen klare
Haftungsbedingungen einschließlich klarer Regelungen für
die Verfolgung von Straftaten in Einsatzgebieten gelten.
Gegebenenfalls seien solche Regelungen zu schaffen. Dabei sollte
der Auftrag gebende Staat bei Verletzung seiner Aufsichtspflicht
mithaften.
Die Union fordert auch, die internationale
Konvention gegen die Rekrutierung, Verwendung, Finanzierung und
Ausbildung von Söldnern durch Deutschland zu ratifizieren.
Ferner seien die Bestrebungen der Vereinten Nationen zu
unterstützen, um die bestehenden Völkerrechtsinstrumente
zum Söldnertum durch weitere eigenständige
völkerrechtliche und nationale Regelungen zu
ergänzen.
Gedacht ist dabei unter anderem an
Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den
Sicherheitsunternehmen und deren Auftraggebern. Des Weiteren
fordert die Unionsfraktion, die Legalisierung des
Geschäftsbereichs durch gesetzliche Regelungen in Form der
Registrierung, Lizenzierung und Bindung für den jeweiligen
Einsatz voranzutreiben. Die Rahmenbedingungen dafür seien in
Verträgen festzulegen.
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