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Mit fünf Staaten Abkommen geschlossen
Investitionsschutzvereinbarungen
Wirtschaft und Arbeit. Die Bundesregierung hat
Gesetzentwürfe zu Investitionsförderungs- und
-schutzabkommen mit Indonesien (15/3882), Moldau (15/3883),
Palästina (15/3884), Polen (15/3885) und mit Tadschikistan
(15/3886) vorgelegt. Sie gehen auf völkerrechtliche Abkommen
mit den jeweiligen Staaten zurück.
Geregelt werden darin die völkerrechtliche Absicherung von
Direktinvestitionen durch Gewährleistung des freien Transfers
von Kapital und Erträgen, die Vereinbarung von
Inländerbehandlung und Meistbegünstigung, Eigentumsschutz
und Entschädigungspflicht im Falle von Enteignungen sowie
Rechtsweggarantie und internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Zum
Vertrag mit der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO)
heißt es, aufgrund des besonderen Status der PLO habe das
Abkommen nur als Regierungsabkommen abgeschlossen werden
können.
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