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Neue Aufsichtsregeln für Finanzgruppen
Alle Fraktionen einig
Finanzen. Der Bundestag hat am 28. Oktober
zusätzliche Aufsichtsvorschriften für Finanzkonglomerate
befürwortet. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Umsetzung der EU-Finanzkonglomeraterichtlinie (15/3641) nahm er in
geänderter Fassung auf Empfehlung des Finanzausschusses
(15/4049) einstimmig an. Der Ausschuss hatte am Vortag 20
gemeinsame Änderungsanträge aller vier Fraktionen zu dem
Gesetzentwurf gebilligt. Unter Finanzkonglomeraten werden
Finanzgruppen verstanden, die ihre Dienstleis-tungen und Produkte
in verschiedenen Finanzbranchen anbieten.
Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und
Wertpapierfirmen, die Teil eines solchen Konglomerates sind,
unterliegen bislang nur einer gruppenweiten Beaufsichtigung.
Geraten diese Konglomerate in finanzielle Schwierigkeiten, kann
dies nach Auffassung der Regierung die Stabilität des
Finanzsystems gefährden und Sparern, Versicherten und Anlegern
schaden. Dem Gesetz zufolge wird die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht dafür zuständig, vor allem
die Solvabilität eines Finanzkonglomerats, also das
Verhältnis zwischen Prämien und Schäden einerseits
und Eigenkapital andererseits, zu beurteilen. Definiert wurden auch
Informationspflichten für Unternehmen eines Finanzkonglomerats
sowie Anforderungen an die Solvabilität.
Lücke geschlossen
Alle vier Fraktionen hatten im Ausschuss die
Tatsache gewürdigt, dass es in den
Berichterstattergesprächen zu einem Einvernehmen über die
Regierungsvorlage kam. Die CDU/CSU stellte fest, dass es bei den
betroffenen Verbänden unterschiedliche Auffassungen über
die Einbeziehung von Kapitalanlagegesellschaften in die neuen
Aufsichtsregelungen gegeben habe. Allerdings schreibe die
EU-Richtlinie deren Einbeziehung zwingend vor, obwohl sie unter
reinen Risikogesichtspunkten nicht erforderlich gewesen wäre.
Auch die so genannte 40-Prozent-Grenze bei gemischten Finanz- und
Industriekonglomeraten sei von Brüssel vorgegeben
gewesen.
Danach fallen jene Konglomerate unter die
Richtlinie, die sowohl aus Finanzunternehmen als auch aus
Industrieunternehmen bestehen. Die Bundesregierung erklärte,
sie wirke darauf hin, dass Industriekonglomerate nicht unter die
Richtlinie fallen. Auch gebe es Ermessensspielräume für
die Aufsicht bei den gemischten Konglomeraten. Neben der
Bilanzsumme, die bei Finanzunternehmen andere
Größenordnungen erreichen kann als bei
Industrieunternehmen, könnten weitere Indikatoren herangezogen
werden.
Die Union wies darauf hin, dass in Europa
weniger als 100 Konglomerate von der Richtlinie betroffen seien, in
Deutschland seien es etwa zehn. Alle Firmen würden mit diesem
Gesetz keine Probleme haben. Bei der Aufsicht werde nun eine
Lücke geschlossen, damit in Zukunft "nichts passieren kann".
Die Sozialdemokraten wiesen auf die "weitestgehende
Übereinstimmung" mit den beteiligten Wirtschaftskreisen hin.
Durch eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie werde die
Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gesichert.
Bündnis 90/Die Grünen und die FDP würdigten die gute
Zusammenarbeit aller Fraktionen bei diesem Gesetzentwurf.
vom
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