|
|
bob
Internationales Familienrecht regeln
EU-Verordnung als Basis
Recht. Eine neue EU-Verordnung regelt die internationale
Zuständigkeit sowie die Anerkennung und
Vollstreckbarerklärung von Entscheidungen aus anderen
Mitgliedstaaten in Ehesachen und in Verfahren betreffend die
elterliche Verantwortung. Die Verordnung soll ab 1. März 2005
in Kraft treten. Obwohl eine solche Verordnung in den
EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gilt, bedürfen auch die
Regelungen in einzelnen Punkten der Ergänzung durch
innerstaatliches Verfahrensrecht. Die Bundesregierung hat deshalb
einen Gesetzentwurf (15/3981) vorgelegt.
Mit der Vorlage soll unter anderem der familienrechtlichen
Praxis ein eigenständiges, umfassendes und vereinfachtes Aus-
und Durchführungsgesetz zur Verfügung gestellt werden.
Die Aufgaben der nach der EU-Verordnung neu einzurichtenden
Zentralen Behörde würden danach dem Generalbundesanwalt
übertragen. Um im Anwendungsbereich der neuen EU-Verordnung,
des Haager Kindesentführungsübereinkommens und des
Europäischen Sorgerechtsübereinkommens die praktische
Durchsetzung von Entscheidungen zu verbessern, würden auf
diesem Gebiet die Vollstreckungsregelungen effektiver ausgestaltet,
heißt es. Insbesondere stelle der Entwurf in Anlehnung an die
Zivilprozessordnung Ordnungsgelder und Ordnungshaft als Mittel der
Zwangsvollstre-ckung bereit.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme Änderungen am
Gesetzentwurf verlangt, denen die Bundesregierung jedoch nicht
zustimmt. bob
Zurück zur
Übersicht
|