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Ehrenamtliche Arbeit mit Netz und Boden
Verbesserung des Unfallschutzes
Gesundheit und Soziale Sicherung. Der Unfallschutz für
ehrenamtlich Tätige wird verbessert: Bei Enthaltung der FDP
hat der Bundestag hierzu am
29. Oktober einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen in
geänderter Fassung (15/3439) angenommen. Damit folgte das
Parlament der Beschlussempfehlung des federführenden
Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung
(15/4051).
Vorangegangen war eine Kontroverse bei der abschließenden
Beratungsrunde im Ausschuss am
27. Oktober, als die Fraktionen die Änderungen am
ursprünglichen Gesetzentwurf diskutierten. Diese beinhalten
neue Zuständigkeitsregelungen bei Unternehmen der
öffentlichen Hand.
Laut Gesetz wird der Unfallversicherungsschutz nun für
Personen eingeführt, die in privatrechtlichen Organisationen
im Auftrag oder mit Zustimmung von öffentlich-rechtlichen
Institutionen arbeiten. Die Regelung gilt darüber hinaus
für ehrenamtlich Tätige von Arbeitgeberorganisationen und
Gewerkschaften, ehrenamtliche Helfer in Rettungsunternehmen,
Auslandslehrer und Personen, die bei internationalen Organisationen
arbeiten sowie Ortskräfte, die Tätigkeiten bei deutschen
Einrichtungen im Ausland ausüben. Gewählte
Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen erhalten
die Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung.
Gleichzeitig wird die grundsätzliche Zuständigkeit der
gewerblichen Berufsgenossenschaften abgeschafft und eine generelle
Zuständigkeit der öffentlichen Unfallkassen für
Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung oder
ausschlaggebendem öffentlichen Einfluss festgelegt. Dies soll
laut Gesetz auch dann gelten, wenn nur eine mittelbare
öffentliche Beteiligung an dem Unternehmen besteht und wenn
das Unternehmen erwerbswirtschaftlich betrieben wird.
Auch wenn sich alle Fraktionen in der Zielsetzung einig waren,
den Unfallversicherungsschutz für bürgerschaftlich
Engagierte zu verbessern, lösten die im Kompromiss mit den
Bundesländern ausgehandelten Änderungen bei
Zuständigkeitsabgrenzungen zwischen öffentlichen
Unfallkassen und gewerblichen Berufsgenossenschaften den
Widerspruch der Oppositionsfraktionen im Gesunheitsausschuss aus.
In getrennten Entschließungsanträgen legten sie daher
ihre Positionen dar. Die generelle Übernahme von
privatrechtlich organisierten Unternehmen mit öffentlicher
Beteiligung in die öffentlichen Unfallkassen führe zu
erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten privater Unternehmen
bis hin zur Existenzbedrohung, so die Argumente der Union und der
Liberalen. Negative Konsequenzen befürchteten die Fraktionen
beim Lastenausgleichsverfahren der Berufsgenossenschaften.
Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung würden sich
infolge der Novelle nicht am Lastenausgleich beteiligen, wenn die
öffentlichen Unfallkassen für sie zuständig seien.
Es sei ein Fehler, das Gesetz mit sach- und fachfremder Materie zu
überfrachten, kritisierte die Opposition weiter. Stattdessen
sollte man sich auf die eigentliche Sachfrage konzentrieren, in der
Einigkeit bestehe.
Konkret forderte die Union in ihrem Entschließungsantrag
die Regierung auf, zusammen mit den Ländern ein Konzept
für eine umfassende und nachhaltige Reform der gesetzlichen
Unfallversicherung vorzulegen und dabei insbesondere die Frage der
Zuständigkeiten zwischen öffentlichen Unfallkassen und
gewerblichen Berufsgenossenschaften hinsichtlich der Unternehmen
mit öffentlicher Beteiligung zu klären. Hierzu sei eine
Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten. Das Konzept solle
spätestens bis zum Frühjahr 2006 vorgelegt werden.
Die Liberalen forderten ihrerseits einen Gesetzentwurf der
Regierung mit einer klaren Abgrenzung der Zuständigkeiten. Ein
Regierungsvertreter wies in diesem Zusammenhang auf Verhandlungen
mit den Ländern hin. Das Gesetz sei zustimmungspflichtig im
Bundesrat, und in den Ländern herrsche eine andere
Interessenslage.
Die Regierungsfraktionen sahen hingegen keinen akuten
Handlungsbedarf und lehnten die Anträge der Opposition ab.
Diese lehnte ihrerseits einen Entschließungsantrag der
Koalition ab, in dem die Regierungsfraktionen die Einsetzung einer
gemeinsamen Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines
Konzeptes für eine Reform der gesetzlichen Unfallversicherung
fordern. bes
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