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Private Altersvorsorge vor Pfändung
schützen
Insolvenz Selbstständiger
Gesundheit und Soziale Sicherung. Die FDP will die private
Altersvorsorge von Selbstständigen im Falle einer Insolvenz
besser schützen. Dazu hat sie einen Antrag (15/3978)
vorgelegt. Das aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags zur
Alterssicherung eingezahlte Kapital und die daraus resultierenden
Rentenzahlungen sollten von der Zwangsvollstreckung ausgenommen
werden, wenn die Rente erst ab dem
65. Lebensjahr ausgezahlt und die gesetzliche
Pfändungsfreigrenze nicht überschritten wird. Die
Liberalen rufen die Regierung auf, einen entsprechenden
Gesetzentwurf vorzulegen. Darin sollten auch die Hinterbliebenen
ausreichend abgesichert werden, indem die Ansprüche aus der
Versicherung im Todesfall auf die unterhaltsberechtigten
Angehörigen übertragen werden. Zur Begründung
heißt es, derzeit sei die private, kapitalgedeckte
Altersvorsorge der Selbstständigen in der Insolvenz nicht
geschützt, sondern unterliege in vollem Umfang der
Zwangsvollstreckung. Dagegen seien Angestellte, die in die
gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, geschützt, weil ihre
Einsprüche gegen die gesetzliche Rentenkasse nicht der
Zwangsvollstreckung unterliegen. Die Höhe der Freigrenze
für das angesammelte Kapital sollte nach Meinung der FDP so
bemessen sein, dass davon vom 65. Lebensjahr an Rentenzahlungen in
Höhe der Pfändungsfreigrenze von derzeit bis zu 930 Euro
monatlich möglich werden. Damit entspräche der Schutz der
privaten Altersvorsorge Selbstständiger dem
Pfändungsschutz des Einkommens von Arbeitnehmern aus der
gesetzlichen Rente. vom
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