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Parlament votiert für dreijährige
Befreiung von Grunderwerbssteuer
Ostdeutsche Wohnungsgenossenschaften
Finanzen. Mit der Mehrheit von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen und gegen das Votum von CDU/CSU und FDP hat der
Bundestag am 28. Oktober den Entwurf der Bundesregierung für
ein Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales
Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (15/3677,
15/3789, 15/3922) in modifizierter Fassung angenommen. Er folgte
dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses (15/4050) vom Vortag.
Durch das Gesetz werden 18 Steuergesetze und zwei Verordnungen
geändert. Der Finanzausschuss hatte in den Entwurf
aufgenommen, dass Wohnungsgesellschaften und
Wohnungsgenossenschaften für drei Jahre von der
Grunderwerbssteuer für Grundstücke in den neuen
Ländern befreit werden, um so wirtschaftlich sinnvolle
Fusionen zu ermöglichen. Diese waren bislang nicht zustande
gekommen, weil die bei Fusionen fällige Grunderwerbssteuer die
häufig unterkapitalisierten Unternehmen in Finanznöte
gebracht hätte.
Durch das Gesetz werden darüber hinaus Hemmnisse beseitigt,
die dem Funktionieren des EU-Binnenmarktes aufgrund der
steuerlichen Vorschriften für Mutter- und
Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten entgegenstehen.
Vor allem wird die Liste der Gesellschaften, für die die
Richtlinie gilt, um bestimmte Rechtsformen erweitert, die
Mindestbeteiligung schrittweise gesenkt und die Betriebsstätte
einer Muttergesellschaft unter bestimmten Umständen in den
Anwendungsbereich einbezogen. Für die Umsatzbesteuerung von
Gas und Elektrizität wird der Leis-tungsort neu bestimmt.
Geändert wird die Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach
Paragraph 15a des Umsatzsteuergesetzes für
Wirtschaftsgüter, die nur einmalig für die Erzielung von
Umsätzen verwendet werden. Wieder eingeführt wird die vor
Jahresfrist abgeschaffte Zwischengewinnbesteuerung mit der
Begründung, derzeit sei nicht absehbar, wann die Besteuerung
von Veräußerungsgewinnen bei Kapitalanlagen geregelt und
die Besteuerung von Investmentanteilen mit der Direktanlage in
Kapitalforderungen mit Stück-zinsberechnung gleichgestellt
wird.
Im Ausschuss hatte die Koalition hervorgehoben, dass man den
Änderungswünschen des Bundesrates in erheblichem Umfang
nachgekommen sei. Bedauert wurde, dass über die vorgesehenen
Veränderungen beim Steuerberatungsrecht nur in einem
Teilbereich Übereinstimmung erzielt worden sei. Das
Berufsrecht solle jedoch auf der Basis des Berichts einer
Bund-Länder-Arbeitsgruppe im nächsten Jahr
überarbeitet werden.
Die Union wertete positiv, dass es in der Frage der
Grunderwerbssteuerbefreiung für Wohnungsgesellschaften im
Osten und der Mineralölsteuervergütung für den
Unterglasanbau Übereinstimmung gegeben habe. Die
Wiedereinführung der Zwischengewinnbesteuerung, die
Änderungen bei der Gewerbesteuer und auch die Festschreibung
der körperschaftssteuerlichen Behandlung von
Mehrabführungen als Gewinnausschüttung seien aber zu
kritisieren. Die FDP lehnte das Gesetz grundsätzlich ab. Die
von der Koalition kurzfristig eingebrachten
Änderungsanträge seien vielfach nicht Teil der
öffentlichen Expertenanhörung gewesen. Der Ausschuss
hatte einen FDP-Antrag mit Koalitionsmehrheit abgewiesen, den
Gesetzentwurf komplett abzulehnen.
Die Auswirkungen des Gesetzes werden nach Darstellung der
Regierung zu jährlichen Mehreinnahmen von 910 Millionen Euro
führen. vom
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