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sas
Personenbeförderung neu regeln
Antrag der FDP
Verkehr und Bauwesen. Nach dem Willen der FDP-Fraktion soll die
Bundesregierung eine Novelle zum Personenbeförderungsgesetz
vorlegen, bei dem die bestehende Genehmigungspflicht für neue
Transportangebote auf Strecken, die mit den vorhandenen
Verkehrsmitteln schon "befriedigt" bedient werden, entfallen soll.
Diese Genehmigungspflicht hält die Fraktion in ihrem Antrag
(15/3953) für eine wettbewerbsfeindliche Einschränkung.
Aus Sicht der Liberalen erweitert das
Personenbeförderungsgesetz die faktische Monopolstellung, die
die Deutsche Bahn AG im Fernverkehr auf der Schiene habe, auf den
Wettbewerb mit der Straße.
Grenzüberschreitende Verbindungen
Darüber hinaus solle die Regierung einen Entwurf für
ein geändertes Autobahnmautgesetz vorlegen, das die
Voraussetzungen dafür schafft, dass Kraftomnibusse im
öffentlichen Personenlinienverkehr eine angemessene
Gebühr für die Nutzung der Autobahnen entrichten. Sie
begründet ihr Anliegen damit, dass die rege Nachfrage im
Bereich grenzüberschreitender Busfernverbindungen zeige, dass
ein potentieller Markt für ein preiswertes innerdeutsches
Busnetz besteht. Bislang gibt es zwar kein Bus-Fernlinienangebot
zwischen bundesdeutschen Städten und Regionen, von Berlin
einmal abgesehen. Sollte aber der öffentliche
Linienfernverkehr für Omnibusse frei gegeben werden, dann sei
es aus wettbewerbsrechtlichen Gründen erforderlich, dass diese
eine Autobahnmaut entrichten. Im Schienenpersonenfernverkehr sei
dies bereits mit der Trassengebühr so geregelt. Auch wenden
sich die Antragsteller gegen die Einführung einseitiger
Mehrwertsteuerermäßigungen beim Schienenfernverkehr, da
dies die fairen Wettbewerbsbedingungen zwischen allen
öffentlichen Fernverkehrsanbietern gefährden könne.
sas
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