bob
Neues Gremium mit Prüfungen beauftragt
Firmenbilanzen
Recht. Ein staatlich beauftragtes privatrechtliches Gremium wird
- neben Abschlussprüfer und Aufsichtsrat - künftig die
Rechnungslegung kapitalmarkt-orientierter Unternehmen prüfen.
Der Bundestag hat dazu am 29. Oktober einstimmig einen
Gesetzentwurf der Bundesregierung (15/3421) auf Empfehlung des
Rechtsausschusses (15/4055) angenommen.
Die Prüfung durch dieses Gremium soll stichprobenartig und
bei konkretem Verdacht auf Bilanzmanipulationen stattfinden. Ziel
sei es, auf der Basis freiwilliger Mitwirkung des Unternehmens zu
prüfen, ob die Rechnungslegungsvorschriften eingehalten
wurden. Ist das Unternehmen nicht freiwillig bereit, bei der
Prüfung mitzuwirken, oder akzeptiert es das Prüfergebnis
nicht, wird die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht eingreifen. Sie kann die Prüfung
mit hoheitlichen Mitteln durchsetzen und das Unternehmen zur
Veröffentlichung festgestellter Rechnungslegungsfehler
verpflichten.
Der Bundestag beschloss dabei, den Start des so genannten
"Enforcement"-Verfahrens" (zur Überwachung der Rechnungslegung
kapitalmarktorientierter Unternehmen) auf den 1. Juli 2005 zu
verschieben. Ferner wurde eine Haftungshöchstgrenze bei
fahrlässiger Verletzung der Verschwiegenheitspflicht durch die
Prüfstelle geschaffen. Das Parlament nahm ebenfalls einstimmig
auf Empfehlung des Rechtsausschusses (15(4054) einen Gesetzentwurf
der Regierung zur Einführung internationaler
Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der
Abschluss-prüfung (15/3419) an. Gleichzeitig überwies das
Parlament einen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
zur Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards an den
Rechtsausschuss.
Internationale Standards
Darin heißt es, die Rechnungslegung der
Kapitalmarktunternehmen werde in der EU zunehmend von den
"International Accouting Standards" oder "International Financial
Reporting Standards" beeinflusst und vom IASB, dem International
Accouting Standards Board, erarbeitet.
Die Fraktionen fordern die Bundesregierung auf, sich dafür
einzusetzen, dass bei der Standardsetzung im IASB und bei der
Übernahme der Standards in das EU-Recht die verschiedenen
Interessen beteiligt werden und die Parlamente Einfluss erhalten.
Die Regierung solle ferner beim IASB darauf hinwirken, dass das
Projekt "International Accounting Standards" (IAS) für kleine
und mittlere Unternehmen abgeschlossen wird und dabei die
Interessen der mittelständischen Unternehmen beachtet werden.
Zu prüfen seien weitere Möglichkeiten, für diese
Unternehmen angemessene rechtliche Grundlagen zu schaffen, etwa
durch eine Fortentwicklung des Handelsgesetzbuches. bob
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