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dpa
Höhere Grenzen bei Einkommen
Sozialabgaben in Jahre 2005
Die Einkommensgrenzen, bis zu denen Sozialabgaben zu zahlen
sind, werden auch 2005 angehoben. Der Bundesrat billigte am Freitag
in Berlin die alljährliche Anpassung. Die Anhebung der
Beitragsbemessungsgrenzen beträgt gut ein Prozent und folgt
der durchschnittlichen Entwicklung der Bruttolöhne und
Gehälter im Jahr 2003. Das bedeutet eine Erhöhung der
für die Erhebung der Sozialbeiträge maßgeblichen
Einkommensgrenze in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und
Pflegeversicherung um 37,50 bis 50 Euro monatlich.
Wie das Bundessozialministerium mitteilte, liegt die neue
Bemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung
bei 5200 Euro in Westdeutschland und bei 4400 Euro in
Ostdeutschland. Derzeit ist die Grenze in Ost und West um 50 Euro
niedriger. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
steigt die in West und Ost einheitliche Bemessungsgrenze von
3487,50 auf 3525 Euro monatlich. Das durchschnittliche
Jahreseinkommen erhöht sich nach vorläufigen Berechnungen
von derzeit 29.428 Euro auf 29.569 Euro.
Die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und
Pflegeversicherung steigt von 3.862,50 Euro monatlich 3.900 Euro.
Wessen Verdienst unterhalb dieser Grenze liegt, muss sich in einer
der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen versichern. Die
Pflichtversicherungsgrenze liegt traditionell bei 75 Prozent der
Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
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