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Zwei von drei Euro für den Arbeitsmarkt
Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit
Haushalt. Die Ausgaben des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Arbeit werden im Haushaltsjahr 2005
insgesamt 37,97 Milliarden Euro betragen. Im Regierungsentwurf
waren nur 34,28 Milliarden Euro vorgesehen. Gegenüber dem
Haushaltsansatz für 2004 in Höhe 30,92 Milliarden Euro
ergibt sich somit eine Zunahme von 7,06 Milliarden Euro. Die
Einnahmen sollen im nächsten Jahr 7,01 Milliarden Euro
betragen gegenüber lediglich 307,63 Millionen Euro in diesem
Jahr. Im Vergleich zum Regierungsentwurf ergibt sich hier keine
Veränderung.
Die starke Zunahme bei den Einnahmen
resultiert aus dem größten Einnahmeposten von 6,72
Milliarden Euro. Dabei handelt es sich um den Aussteuerungsbetrag,
den die Bundesagentur für Arbeit vom kommenden Jahr an
für jeden Hilfebedürftigen, der nach Auslaufen der
Arbeitslosenhilfe künftig Arbeitslosengeld II erhält, an
den Bund zahlen muss. Von den Ausgaben entfallen 36,5 Milliarden
Euro auf Zuweisungen und Zuschüsse (2004: 31,28 Milliarden
Euro), 848,14 Millionen Euro auf Investitionen (1,06 Milliarden
Euro), 440,36 Millionen Euro auf das Personal (441,23 Millionen
Euro) und 245,29 Millionen Euro auf sächliche
Verwaltungsausgaben (220,83 Millionen Euro). Die
Verpflichtungsermächtigungen für kommende Haushaltsjahre
summieren sich 2005 auf 7,07 Milliarden Euro gegenüber 9,55
Milliarden Euro in diesem Jahr.
Den dicksten Brocken im Etat machen die
Leistungen für die Grundsicherung der Arbeitsuchenden aus. Sie
belaufen sich auf 27,65 Milliarden Euro gegenüber 24,45
Milliarden Euro im Regierungsentwurf (2004: 14,7 Milliarden Euro).
Davon entfallen 14,6 Milliarden Euro (10,65 Milliarden Euro) auf
das Arbeitslosengeld II, das vom nächsten Jahr an anstelle von
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe gezahlt wird. Die Regierung war
in ihrem Entwurf noch von einem Bedarf von 13 Milliarden Euro
ausgegangen. Unter die Grundsicherung fallen auch die Leistungen
zur Eingliederung in Arbeit, die sich auf 6,55 Milliarden Euro
gegenüber 6,35 Milliarden Euro in der Regierungsvorlage und
2,59 Milliarden Euro im vergangenen Jahr beziffern. Den Zuschuss an
die Bundesagentur für Arbeit hat der Bundestag von 3,5
Milliarden Euro im Entwurf auf 4 Milliarden Euro (5,21 Milliarden
Euro) aufgestockt. Von 1,8 Milliarden Euro auf 3,2 Milliarden Euro
verdoppelt wurde in den parlamentarischen Beratungen die
Beteiligung des Bundes an den Leis-tungen für Unterkunft und
Heizung. Gekürzt hat der Bundestag dagegen die
Verwaltungskosten für die Auszahlung der Grundsicherung
für Arbeitsuchende von 3,3 Milliarden Euro auf 3,27 Milliarden
Euro (1,46 Milliarden Euro). Schließlich ist bei den
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit für 2005 auch eine
Verpflichtungsermächtigung von 4,5 Milliarden Euro
eingeplant.
Den Steinkohlebergbau und die sozialen Hilfen
für Arbeitnehmer der Kohle- und Stahlindustrie will sich die
Regierung im nächsten Jahr noch 1,77 Milliarden Euro (2,22
Milliarden Euro) kosten lassen. Davon sollen 1,65 Milliarden Euro
(2,1 Milliarden Euro) auf Zuschüsse für den Absatz
deutscher Steinkohle zur Verstromung, zum Absatz an die
Stahlindustrie sowie zum Ausgleich von Belastungen aufgrund von
Kapazitätsanpassungen entfallen. Wie es heißt,
erhält der deutsche Steinkohlebergbau von 2006 bis 2012
öffentliche Hilfen von bis zu 15,87 Milliarden Euro für
den Absatz der Steinkohle sowie für die dauerhafte Stilllegung
von Bergwerken. Darüber hinaus werde die RAG AG als
Bergbau-Holding in diesem Zeitraum selbst 1,13 Milliarden Euro
zuschießen.
Die Bundesmittel für die
Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur" belaufen sich auf 694,08 Millionen Euro
(885,49 Millionen Euro). Gefördert werden betriebliche
Investitionen und die wirtschaftsnahe Infrastruktur. Für
Forschung, Entwicklung und Innovation im Mittelstand werden 474,18
Millionen Euro (494,09 Millionen) bereitgestellt. Schwerpunkte sind
dabei die Förderung der Forschungszusammenarbeit sowie von
Unternehmensgründungen mit 157,3 Millionen Euro (wie 2004) und
die Förderung der indus-triellen Gemeinschaftsforschung und
Entwicklung mit 100 Millionen Euro (97 Millionen Euro).
Mittelstand bekommt weniger
Die Ausgaben für die Wismut GmbH in
Chemnitz summieren sich auf 204,22 Millionen Euro (220,9 Millionen
Euro). Verpflichtungsermächtigungen zugunsten der Wismut GmbH
über 1,65 Milliarden Euro hat das Parlament gestrichen. Das
Unternehmen saniert die früheren Uranabbaugebiete in Sachsen
und Thüringen. Zur Förderung der Leistungs- und
Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft sowie freier Berufe sind mit 193,75
Millionen Euro deutlich weniger Mittel vorgesehen als in diesem
Jahr (328,59 Millionen Euro). Die Förderung der
Außenwirtschaft will sich die Regierung 174,8 Millionen Euro
(169,09 Millionen Euro) kosten lassen. 121,35 Millionen Euro
(131,15 Millionen Euro) können für die Energieforschung
ausgegeben werden. Weitere Ausgabenblöcke sind 58,1 Millionen
Euro (61,92 Millionen Euro) für die Werftindustrie, 57,58
Millionen Euro (74,21 Millionen Euro) für die
Luftfahrtforschung und -technologie, 42,59 Millionen Euro (39,21
Millionen Euro) für die wirtschaftswissenschaftliche
Forschung, 25,47 Millionen Euro (26,27 Millionen Euro) für die
Tourismusförderung und 24,1 Millionen Euro (28,6 Millionen
Euro) für die Förderung der sparsamen Energieverwendung.
Bei den dem Ministerium angegliederten Bundesoberbehörden
ergibt sich auf der Ausgabenseite folgendes Bild (in Millionen
Euro): Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
132,43 (132,41), Physikalisch-Technische Bundesanstalt 119,81
(119,35), Bundesanstalt für Materialforschung und
-prüfung 97,83 (98,27), Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe 51,97 (55,5), Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 44,27 (43,75), Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 30,43 (31,71) und
Bundesagentur für Außenwirtschaft 22,07 (21,78).
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