wol
Anspruch auf Umweltinformationen
Mehrheitsbeschluss im Plenum
Umwelt. Der Bundestag hat am 25. November mit den Stimmen von
SPD und Bündnis90/Die Grünen gegen das Votum der
CDU/CSU-Fraktion bei Enthaltung der FDP die Neugestaltung des
Umweltinformationsgesetzes (15/3406, 15/3680) in der vom
Umweltausschuss beschlossenen Fassung (15/4243) angenommen. Damit
werden die Anforderungen der EU-Richtlinie über den Zugang der
Öffentlichkeit zu Umweltinformationen in deutsches Recht
umgesetzt.
Im Grundsatz sind nun alle Stellen der öffentlichen
Verwaltung des Bundes zur Herausgabe der ihnen zur Verfügung
stehenden Umweltinformationen verpflichtet. Darüber hinaus ist
vorgesehen, die Fristen zur Bereitstellung von Umweltinformationen
zu verkürzen und die Bundesverwaltung stärker als bisher
dazu zu verpflichten, Umweltinformationen zu verbreiten.
Die bisher aus dem EU-Recht resultierenden Auskunftspflichten
der Landesbehörden und bestimmter privater Stellen werden im
Landesrecht geregelt. Im Gesetz wird der Begriff
"informationspflichtige Stellen" auf natürliche oder
juristische Personen des Privatrechts ausgeweitet, die
öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche
Dienstleistungen erbringen. Damit erstreckt sich die
Informationspflicht auf natürliche und juristische Personen,
die sich mit Umweltfragen befassen, umweltbezogene Daseinsvorsorge
treiben und dabei der Kontrolle und Aufsicht des Bundes
unterliegen. wol
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