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Gleichstellung
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Zukunftsfähige Lösungen sind erforderlich

  08.08.01 SPD-Fraktion des Deutschen Bundestages
Seit über 50 Jahren sind Frauen und Männer durch das Grundgesetz (Art. 3 Abs. 2 GG) formal gleichberechtigt, ihre tatsächliche Gleichstellung ist bis heute noch nicht erreicht. Unter dem Gesichtspunkt, dass 52% der Bevölkerung in Deutschland weiblich sind und der Bildungsstand der Frauen in den letzten Jahren weiter angestiegen ist - so sind 55% der Abiturienten ebenso wie ca. 46% der Universitätsabsolventen weiblich - sind hier zukunftsfähige Lösungen erforderlich. Das gilt insbesondere auch für die Gleichstellung in der Privatwirtschaft.

Deutschland verfügt über ein großes Potential gut ausgebildeter weiblicher Arbeitskräfte. Aber - gerade hinsichtlich der Stellung der Frauen in der privaten Wirtschaft - hat Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern, auch im Vergleich z.B. zu den USA, einen erheblichen Nachholbedarf. Sofern nicht bald und kontinuierlich Gleichstellung in der Wirtschaft zum Anliegen der Unternehmen wird, wird sich dies angesichts der demographischen Entwicklung zunehmend zulasten des Wirtschaftsstandorts Deutschland auswirken. Dies ist volkswirtschaftlich bedenklich. Leider hat diese Sichtweise noch nicht Einzug in alle Chefetagen der Betriebe gehalten. Die bis vor kurzem öffentlich dargestellte Ablehnung der Wirtschaft zu gesetzlichen Regelungen zur Gleichstellung ist ein deutliches Indiz. Und doch ist inzwischen etwas in Bewegung geraten und es ist als ein erster aber wichtiger Schritt anzusehen, dass es eine Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft gegeben hat, die die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft zum Gegenstand hat. Sie bietet nach Ansicht der SPD-Bundestagsfraktion eine gute Arbeitsgrundlage, um mit der Gleichstellung voranzukommen. Auf der Basis dieser Vereinbarung werden wir überprüfen, mit welcher Ernsthaftigkeit die deutsche Wirtschaft Gleichstellung betreiben wird. Sollte das Ergebnis nicht zufriedenstellend ausfallen, so bleibt die SPD-Fraktion bei ihrem Vorhaben, welches sie durch einen Fraktionsbeschluss bekräftigt hat, ggf. eine gesetzliche Lösung herbeizuführen. Aus frauenpolitischer Sicht wäre es nur zu begrüßen, wenn nicht für etwas, was selbstverständlich sein sollte, erst ein Gesetz erforderlich ist. Es gehört ins Bewußtsein der Unternehmer.

Die verbindliche Selbstverpflichtung für betriebliche Gleichstellung muss wesentliche inhaltliche Kriterien erfüllen. Dazu gehören:

Dies ist unsere Grundlage zur Überprüfung der gleichstellungspolitischen Vorhaben, die über die parlamentarische Sommerpause erfolgen wird.

  10.08.01 Dr. Rainer Großer grosser@ba-stuttgart.de
Das sind leider alles nur formalia, oder es setzt zu spaet an. Symptomatisch will mir scheinen, dass viele junge Frauen, mit denen ich beruflich und privatim zu tun habe, ploetzlich Lebensplanungen zu entwickeln beginnen, die auf zumindest zwei der drei klassischen "K" hinauszulaufen scheinen. Sehe ich, wie intensiv und gleichermassen wenig erfolgreich sich etwa Unternehmen hierzulande bemuehen, Maedchen z. B. fuer ein Informatikstudium zu interessieren, so will mir die ganze Gleichstellungsdiskussion obsolet erscheinen. Ausschlaggebender scheinen mir erzieherische Fragen in der Jugend zu sein. Und das loest man nicht durch Beauftragte und Vorschriften !

  10.08.01 Alfred Haeusler a0haeusler@compuserve.de
Ihre Annahmen sind falsch!!!!!!!!!!! Mit falschen Annahmen argumentiert nur, wer eine spezifische Lobby stuetzen muss!!
Ich gehe hier nur auf Ihre Feststellung ein:
Unter dem Gesichtspunkt, dass 52% der Bevölkerung in Deutschland weiblich sind und der Bildungsstand der Frauen in den letzten Jahren weiter angestiegen ist - so sind 55% der Abiturienten ebenso wie ca. 46% der Universitätsabsolventen weiblich - sind hier zukunftsfähige Lösungen erforderlich. Das gilt insbesondere auch für die Gleichstellung in der Privatwirtschaft.
Eine Statistik ueber die %Zahl der weiblichen Studienbesucher in aus-gesprochen technischen Studiengaengen (Bspl. Physik) zeigt auf, dass Gesetze mit Quotenregelungen fuer Frauen auf jeden Fall!! zu Diskriminierung von Maennern fuehren muessen!
Unter Diskriminierung verstehe auch ich, dass fuer Arbeitsplaetze mit Bedarf fuer hochqualifizierte Arbeitskraefte, nicht die Personen eingesetzt werden, die die beste Qualifikation fuer diesen Arbeitsplatz vorweisen koennen => Benachteiligung von Frauen oder Maennern.

Denn es kann wohl nicht sein, dass 1 Frau aus einer Abteilung (sonst nur Maenner) heute automatisch ueber eine Quotenregelung einen Managerposten per Gesetz bekommt??

  10.08.01 Agnes Fliss agnes.fliss@icn.siemens.de
Eine freiwillige Selbstverpflichtung ist unzureichend. Freiwillige Programme zur Frauenförderung gibt es inzwischen in einigen Firmen. Die Unwirksamkeit ist meist dadurch gegeben, dass
- sie keine Kosten verursachen dürfen,
- eine Veränderung der beruflichen Biografien der männl. Kollegen nicht vorgesehen ist,
- sich dadurch viele Maßnahmen zur Vereinbarung von Familie und Beruf zum Nachteil der Frauen auswirken,
- berufl. Förderung meist durch männl. Vorgesetzte stattfindet, die ohne Druck auch weiterhin Männer bevorzugen werden, weil damit die Gleichheit der Gruppe erhalten bleibt.

  14.08.01 Prof. Dr. Birgit Pfau-Effinger, Institut für Soziologie, Friedrich-Schiller-Universität Jena Pfau-Effinger@soziologie.uni-jena.de
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich stimme Ihren Analysen weitgehend zu. Allerdings wird eine wesentliche strukturelle Ursache der Benachteiligung von Frauen im Hinblick auf die Karrierechancen hier m.E. ausgeblendet. Diese liegt, wie auch meine eigene international vergleichende Forschung gezeigt hat, darin, daß in den von Frauen mehrheitlich gewählten Berufsfeldern die Aufstiegschancen und die Bezahlung insgesamt geringer sind als in vergleichbaren "männlichen" Berufsfeldern . Dies gilt insbesondere auch für den Bereich der sozialen Dienstleistungen, der in allen westeuropäischen Gesellschaften einen wichtigen Zukunftsbereich der Beschäftigung darstellt und in dem ein erheblicher Anteil der Frauenbeschäftigung konzentriert ist. Vorbildhaft sind weniger die USA als die skandinavischen Länder wie Finnland und Schweden, in denen dieser Bereich gesellschaftlich und von der Attraktivität der Arbeitsplätze (wie auch von der Qualität der Angebote, etwa im Bereich der Kinder- und Altenbetreuung) her wesentlich bessergestellt ist als in Deutschland. Es ginge also auch darum, diesen Bereich insgesamt gesellschaftlich aufzuwerten sowie die Karrierechancen und Bezahlung in dem Bereich zu verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Birgit Pfau-Effinger, Institut für Soziologie, Friedrich-Schiller-Universität Jena

  15.08.01 Herbert Luig HLuig@t-online.de
Mit dem Thema Gleichstellung haben die Menschen in der BRD kaum Probleme.
Grundsätzlich geht es in den Betrieben nach Leistung und Können. Sollte hier eine Frau die bessere sein, so ist das in Ordnung. Es ist aber auch in Ordnung wenn es ein Mann ist.
Ich wünsche mir dringend und die Millionen von Fälle zeigen es, dass die Gleichberechtigung auch im Umgang mit Kindern nach Trennung- und Scheidung durchgesetzt wird.
Es kann nicht sein, dass der Mann und Vater nur noch als Dukatenesel funktioniert und das schwere Los bekommt an zahlreichen Familiengerichten um ein paar Stunden Umgang zu betteln, während die Frau die Kinder hat und somit mit diesem Machtmittel den Mann und Vater aussperren kann.
Das Stichwort heisst Umgangsverweigerungen und ist ein riesiges nationales und internationales Problem geworden.
Ausländische Elternteile Mütter wie Väter haben erst im July 2001 einen Hungerstreik in Berlin durchgeführt und auf diese Unmenschlichkeit hingewiesen.
In Deutschland herrscht an den Familiengerichten ein grundsätzlicher Mütterbonus. Das Kind zur Mutter und der vater ist draussen.
Die erschreckende Bilanz ist die, dass nach einem Jahr die Hälfte aller Trennungs- und Scheidungskinder keinen Kontakt mehr zu einem Elternteil hat.
Zudem haben wir das psychologische Ausbildungsproblem bei Familienrichter und Jugendämter.
Väter bringen sich heute massiv in die Familie ein, sie zahlen Unterhalt und wollen an der erziehung des Kindes teilhaben.
Die feministischen Hetzparolen, besonders aus der jetzigen Rot Grünen Regierung wie Väter kümmern sich nicht um die Kinder und zahlen keinen Unterhalt ist schlicht und einfach
Hetze.
Es ist auch nicht jeder dritte Mann ein Gewalttäter so wie es die Familienministerin Bergmann dem Volk vermitteln will. Somit müsste in ihrem Ministerium jeder dritte Mitarbeiter ein Täter sein, bzw. im Deutschen Bundestag sehe es genau so aus.
Die Zahlen sind schlicht und einfach erfunden.
Wenn wir von Gleichberechtigung sprechen wollen, dann müssen wir auch
in eine Art Gleichberechtigung handeln und jedes einseitige Geschwätz und Abwertung zu den Akten legen.
Die Politik ist gefragt hier vernünftige Lösungen zu bringen.

  15.08.01 Claudia Stoldt berlin@c-stoldt.de
Grundsätzlich bin ich Ihrer Meinung, daß es zum einen einer Änderung in Sachen Gleichstellung bedarf - Deutschland ist in Europa Schlußlicht in diesem Punkt - und daß dies nicht unbedingt über ein Gesetz erfolgen muß. Aber die Vereinbarung, oder auch "gentleman agreement" halte ich zum einen für nicht ausreichend, weil viele Berufsgruppen nicht erfaßt werden, z.B. die Freiberufler, unter denen - ich selbst bin Rechtsanwältin - teilweise noch eine sehr veraltete Ansicht zu diesem Thema herrscht, nicht erfaßt werden, zum anderen, weil diese Vereinbarung unter Männern geschlossen wurde. Zur Gleichstellung der Frau gehört unabdingbar dazu, daß wir unsere Rechte selbst in die Hand nehmen, und selbst bestimmen, was wir für die Zukunft wollen. Fremdbestimmt waren die Frauen lange genug!

  17.08.01 Peter Jedlicka pjedlicka@lion.cc
Geht es nicht darum, daß endlich einmal ein Mann in verantwortlicher Position (z.B. ein Minister) vor laufender Kamera sagt :
"Auch wir Männer profitieren von den Schritten der Gleichstellungspolitik: geteilte Verantwortung bedeutet Entlastung und weniger Streß, und unserem Familienleben wird es guttun, wenn wir Männer unsere Kinder wieder öfter sehen !"
Auch ein Appell an die Wirtschaft wäre dann wichtig: "Wenn wir den Frauen den Aufstieg auf der Karriereleiter erschweren, lassen wir damit 50% des Potentiales unserer Beschäftigten ungenutzt. Die wirtschaftliche Situation dürfte nicht so rosig sein dass wir uns das leisten könnten."

  22.08.01 Wilma Ricker wilma.ricker@igmetall.de
Selbstverpflichtung oder Gesetz? Das ist die Frage und frau fragt sich, warum sie sich stellt.

Es wäre mir lieber und auch verständlich, wenn über Details der Verpflichtung - selbst übernommen oder gesetzlich geregelt - gestritten würde. Da hätte ich großes Verständnis für die Arbeitgeber.

Bei der formalen Diskussion geht es aber um anderes: Gleichstellung ist nicht gewollt und deshalb wird die gesetzliche Regelung abgelehnt.
Wenn sie nicht anders zu verhindern ist, zeigt sich Bereitschaft zur Selbstverpflichtung.

Bei einer Überprüfung in drei Jahren, hat man dann 3 Jahre gewonnen. Ist doch schon was - und Frauen sind ja so geduldig. Aber, wie lange noch.

  10.08.01 Matthias Mathey m.mathey@fk-2000.net
Gleichstellung von Mann und Frau. 9. August 2001

Bereits 1999 wurde eine Datei zusammengestellt, die Lesedauer wird inclusive Ladezeit wohl in den meisten Fällen 10 Minuten nicht überschreiten und daher möchte ich auf den entsprechenden Link verweisen und diese Themen hier nicht noch einmal alle wiederholen.

http://www.fk-2000.net/2000free/gleichberechtigungen/gleichberechtigung1.htm

Eheberatung vor der Ehe und nicht erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist:

Wie diese Datei zeigt, sind die Themen der Gleichberechtigung sind zunächst einmal vielseitiger Natur und weitreichender als gemeinhin angenommen. Daher möchte ich anregen, dass man nicht nur in den Schulen, sondern auch nach Feierabend bei Heiratswilligen und Sportverbänden unverbindlich Vorträge anbietet, die sich mit den relevanten Themen befassen, wie die verschiedenen Grundvoraussetzungen unterschiedlicher biologischer und psychischer Rahmenbedingungen, Gewalt in der Ehe, die durchaus von beiden Seiten kommen kann, Kindererziehung, Gleichstellung der Bedürfnisse von Kindern, Rassen und Religionsgleichheit und dergleichen mehr, die eigentlich gar nicht so groß sind, wie vielfach angenommen.

Hier könnten von freiwilligen Vortragenden verschiedenster Sparten und Berufe, auch von erfahreneren Eheleuten Ziele fixiert werden und es könnte sich im Falle ehelicher Gewalt, die auch nach dem Besuch solcher Vorträge immer wieder vorkommen kann, sich bereits strafmildernd auswirken beim Nachweis einer Mindestteilnahmezeit, weil hierdurch die künftigen Eheleute bereits um Verständnis gekümmert haben und einen vernünftigen Umgang miteinander als festen Vorsatz hierdurch nachweisen.

Das Gleiche könnte Gültigkeit haben bei Kindesmisshandlung.

Im Übrigen sollte eine derartige Erziehung bereits im Kindergarten Alter beginnen und Bestandteil des Schulunterrichtes sein, gleichfalls das erlernen einer frei gewählten Religion, ersatzweise eine Unterrichtung in Ethik.

Nach einschlägigen Erkenntnissen ist eine Religion jedoch durch den geistigen Beistand und das erlernen von Meditation, Gebet, und der damit in Zusammenhang stehenden Gottesdiensten uam., hier vorzuziehen, weil eine derartige Unterrichtung Lebenshilfe auch für Krisensituationen bietet, die gerade auch die bisher praktizierte Psychologie bei weitem nicht alleine abdecken kann.

Allerdings sollte es nicht nur in der Hand der Religionen verbleiben über Ehe, Familienplanung, Mindestanforderung der Kindererziehung und der Gleichstellung von Mann und Frau, der Religionen und Rassen usw. zu unterrichten, weil hier die Gefahr bestehen kann, dass eine derartige Erziehung zu einseitig ausfallen könnte.

Hier würde dann auch gegebenenfalls ein wesentlicher Beitrag zur Völkerverständigung geleistet und man hätte sofort mehrere günstige Faktoren nachhaltig positiv beeinflusst, was sich gesellschaftspolitisch günstig auswirken wird.

Derartige Vorträge könnten weitgehend bis auf einige Fachvorträge mit erhöhtem Aufwand im Sinne der Gemeinnützigkeit kostengünstig vor Ort bei oben erwähnten Institutionen und Vereinen angeboten werden, die Kosten sollte der Staat übernehmen, weil hierdurch auch entsprechend die Gesundheitsvorsorge erheblich entlastet wird, und hier ist zu berücksichtigen, dass dieses Vorgehen auch den Vereinen gerade im sportlichen Bereich zu Gute käme,
(mindestens die Teamarbeit würde gestärkt und dieses Plus ist halt nicht zu unterschätzen für die einzelnen Wettkämpfe und Veranstaltungen,)
die bei den Versammlungen und Trainingszeiten lediglich hierfür eine Stunde oder ähnlich „Geistiges Training und Erziehung zur Teamarbeit" reservieren sollte, will der einzelne Verein nicht als rückständig und unmodern gelten.

Hier sollten die Vereine auch im Rahmen der Mitgliederwerbung auch Nichtmitgliedern die Teilnahme an derartigen Stunden ermöglichen.


Mit freundlichen Grüßen

Webmaster internationaler
Freundeskreis 2000
www.fk-2000.net

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Quelle: http://www.bundestag.de/dialog/forum/archiv_fam/gleichstellung/02spd
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