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Juli 07/2000
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SCHORNSTEINFEGERGESETZ GEÄNDERT

Realschüler nicht benachteiligen

(wi) Realschulabsolventen sollen künftig bei Bewerbungen um den Beruf des Schornsteinfegers gegenüber Hauptschulabsolventen nicht benachteiligt werden.

Dies beschloss der Bundestag am 6. Juli, als er die wortgleichen Entwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/3339) und der Bundesregierung (14/3650) zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes und anderer schornsteinfegerrechtlicher Vorschriften (14/3333) auf einstimmige Empfehlung des Wirtschaftsausschusses vom 28. Juni (14/3753) annahm. Der Ausschuss befürwortete eine Änderung des Gesetzentwurfs, die der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Wenn sowohl Haupt- als auch Realschüler Schornsteinfeger werden wollten, erhalte der Hauptschulbewerber in der Regel einen besseren "Rangstichtag" als der gleichaltrige Realschüler mit mittlerer Reife, heißt es in dem Entwurf. Auch wenn der Hauptschüler die mittlere Reife im zweiten Bildungsweg als Fachschulreife erlange, sei er besser gestellt als der Realschüler. Dies werde von den Handwerkern mit Realschulabschluss als Ungleichbehandlung angesehen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0007/0007045d
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