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Juli 07/2000
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GESETZENTWURF DER BUNDESREGIERUNG

Qualität der Wirtschaftsprüfer soll künftig kontrolliert werden

(wi) Die Bundesregierung will eine Qualitätskontrolle für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer einführen. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer (14/3649) vorgelegt, den der Bundestag am 6. Juli zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen hat.

Zur Begründung heißt es, vor dem Hintergrund der zunehmenden Tendenz deutscher Unternehmen, die Finanzierungsmöglichkeiten internationaler und vor allem US-amerikanischer Kapitalmärkte zu nutzen, werde eine solche Qualitätskontrolle erforderlich.

In einem ersten Schritt will die Bundesregierung nur die Abschlussprüfer von amtlich börsennotierten Aktiengesellschaften verpflichten, sich einer solchen Kontrolle zu unterziehen. Anschließend sollen die Berufsangehörigen, welche die übrigen Abschlussprüfungen vornehmen, in das obligatorische System einbezogen werden. Damit werde ein einheitlich hoher Qualitätsstandard bei allen gesetzlichen Abschlussprüfungen gewährleistet. Auch werde die Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Praxen gegenüber den großen Gesellschaften gesichert.

Gegenstand der zu kontrollierenden beruflichen Tätigkeit seien betriebswirtschaftliche Prüfungen. Sie umfassten die gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen, freiwillige Prüfungen und das Erstellen von Jahresabschlüssen, die mit Prüfungstätigkeiten verbunden sind. Der Entwurf sieht darüber hinaus berufsrechtliche Lockerungen im Blick auf die internationale Zusammenarbeit der Wirtschaftsprüfer vor.

Die Zuständigkeit für die Bestellung von Wirtschaftsprüfern, die Anerkennung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie die Aufsicht über die Berufsangehörigen und Berufsgesellschaften soll von den obersten Landesbehörden auf die Wirtschaftsprüferkammer übertragen werden. Doppelzuständigkeiten könnten dadurch entfallen.

Um das hohe Niveau der Prüfung zu gewährleisten, müssten die Gebühren für die Prüfung und die Zulassung zur Prüfung angehoben werden. Im Verhältnis zu den durch die Wirtschaftsprüfung zu erzielenden Einnahmen fielen die Gebühren aber nicht ins Gewicht, teilt die Regierung weiter mit.

In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates stimmt sie der Länderkammer darin zu, dass für die genossenschaftlichen Prüfungsverbände ein System der obligatorischen Qualitätskontrolle eingeführt werden muss. Dazu würden derzeit Gespräche mit den Beteiligten geführt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0007/0007046a
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